Die Einhaltung der Lieferketten-Compliance ist für Ihr Unternehmen von entscheidender Bedeutung, um nicht nur rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, sondern auch Ihre Reputation zu schützen und nachhaltige Geschäftspraktiken zu fördern.
Die Höhe und Art der Sanktionen bei Nichteinhaltung von Lieferkettengesetzen variieren erheblich je nach Gesetz, Unternehmensgröße und Anwendungsbereich. So unterliegen beispielsweise Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden oder hohen Umsätzen im Rahmen der CSDDD strengen Berichtspflichten und Bußgeldregelungen von bis zu 5 % des weltweiten Nettoumsatzes, während für kleinere Unternehmen andere Regelungen gelten. Die EUDR sieht empfindliche Strafen vor, die bereits für mittelgroße Unternehmen mit weitreichenden Lieferketten wirksam werden. Auch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) setzt eigene Maßstäbe für Bußgelder, den Ausschluss von Ausschreibungen oder Betriebsuntersagungen fest und sieht Bußgelder in Millionenhöhe vor.
Möglich sind auch Sanktionen, die die weitere Geschäftstätigkeit erheblich beeinträchtigen können. Dies kann beispielsweise die Einschränkung oder den Entzug von Handelslizenzen umfassen.
Auch viele Regierungen und öffentliche Institutionen verlangen von ihren Lieferanten die Einhaltung bestimmter sozialer und ökologischer Standards. Bei Verstößen gegen ESG-Richtlinien kann ein Unternehmen von öffentlichen Ausschreibungen und Aufträgen ausgeschlossen werden.
Zudem kann in einigen Fällen die Nichteinhaltung von ESG-Compliance dazu führen, dass Handelsprivilegien wie Zollvergünstigungen oder der Zugang zu bestimmten Märkten entzogen werden. Dadurch wird die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens erheblich beeinträchtigt.
Neben administrativen Strafen können nicht zuletzt auch zivil- und strafrechtliche Verfahren gegen das Unternehmen und seine Führungskräfte eingeleitet werden. Schlimmstenfalls drohen Freiheitsstrafen.