Allgemeine Geschäftsbedingungen - PwC Store

Letztes Update: 01.06.2021

A. Allgemeines und Anwendungsbereich, Beschränkung auf gewerbliche Abnehmer
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch: „AGB“) gelten für alle Bestellungen von den im PwC Store der PwC Solutions GmbH, Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, 60327 Frankfurt am Main (im Folgenden auch: „PwC Solutions“ oder „wir/uns“), erreichbar unter der Domain store.pwc.de (im Folgenden auch: „PwC Store“) angebotenen Produkten (im Folgenden auch: „Produkte“) durch gewerbliche Abnehmer.

2. Unser PwC Store richtet sich ausschließlich an Abnehmer, die Unternehmer iSd. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind und die sich im PwC Store erfolgreich gem. den Regelungen unter Abschnitt B dieser AGB registriert haben (im Folgenden auch: „Kunden“ oder „Ihnen“ oder „Sie“). Eine Nutzung der Plattform durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist ausdrücklich ausgeschlossen. 

3. Die über den PwC Store geschlossenen Verträge werden auf der Grundlage dieser AGB geschlossen. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

4. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn PwC Solutions ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn PwC Solutions in Kenntnis der Allgemeinen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden mit der Leistungserbringung an ihn vorbehaltlos beginnt.

5. Im Einzelfall zwischen uns und dem Kunden getroffene, individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch uns maßgebend.

6. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

7. Diese AGB können in der jeweils aktuellen Version jederzeit im PwC Store abgerufen und heruntergeladen werden.


 
B. Registrierung im PwC Store, Nutzungseinschränkungen
1. Zur Abgabe von Bestellungen ist eine erfolgreiche Registrierung im PwC Store notwendig. Die Registrierung ist nur für Kunden gem. den Anforderungen in Abschnitt A.2. dieser AGB möglich. Die Kunden handeln bei der Registrierung durch ihre Vertreter bzw. durch die von dem Kunden für die Registrierung autorisierten Angestellten/Mitarbeitern (im Folgenden auch „Nutzer“). Bei der Registrierung werden folgende Informationen und Daten benötigt:

  • Vor- und Zuname des Nutzers
  • geschäftliche E-Mail-Adresse des Nutzers
  • Firma des Kunden
  • Firmenanschrift
  • Land

 
2. Der im Rahmen der Registrierung angegebene Nutzer gilt als vertretungsbefugt für den Kunden und soll die erforderlichen Entscheidungsbefugnisse und Vollmachten zur Nutzung des PwC Stores besitzen. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Änderungen des Nutzers unverzüglich in seinem Kunden-Account einzupflegen. Sowohl der Benutzername als auch das Passwort des Kunden-Accounts sind vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist verantwortlich für alle Aktivitäten und Handlungen, die unter seinem Log-In vorgenommen werden. Der Kunde wird uns unverzüglich benachrichtigen, wenn sein Benutzername, Passwort oder Kunden-Account unautorisiert genutzt wird oder ein sonstiger Sicherheitsverstoß vorliegt.

3. Wir stellen den PwC Store und dessen Funktionalitäten ohne Zusage einer bestimmten Verfügbarkeit bereit. Insbesondere notwendige Wartungsarbeiten, zwingende Sicherheitsgründe sowie Ereignisse, die außerhalb unseres Herrschaftsbereichs stehen (z.B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen und des Internets, Stromausfälle oder ähnliche Ereignisse), können zu Störungen oder zu vorübergehenden Ausfällen des PwC Stores führen. Wir sind jederzeit berechtigt, den PwC Store zu ändern oder die Bereitstellung des PwC Stores ganz oder teilweise einzustellen. Die Funktionalitäten des PwC Stores können durch uns jederzeit individuell geändert bzw. gänzlich entfernt werden. Wir werden hierbei jeweils auf die berechtigten Interessen der Kunden Rücksicht nehmen. Wir behalten uns insbesondere Änderungen zur Anpassung des PwC Stores an den Stand der Technik, Änderungen zur Optimierung des PwC Stores, insbesondere zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit, sowie Änderungen an Inhalten vor, wie etwas solche, die zur Korrektur von Fehlern, zur Aktualisierung und Vervollständigung, zur programmtechnischen Optimierung oder aus lizenzrechtlichen Gründen erforderlich sind.

4. Wir können den Zugang der Kunden zum PwC Store jederzeit vorübergehend einschränken oder einstellen, wenn dies im Hinblick auf die Sicherheit oder Integrität unserer Server oder zur Durchführung zwingender technischer Maßnahmen erforderlich ist; insbesondere zum Schutz gegen Angriffe aus dem Internet (z.B. bei sog. „Denial of Service“-Attacken).

5. Im PwC Store befinden sich Inhalte (Texte, Grafiken, Fotografien, Software, etc.), die nach einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen geschützt sind. Die Inhalte können daher Gegenstand von Urheberrechten, Markenrechten, Patenten oder anderen gewerblichen Schutzrechten sein. Die Rechte an diesen Inhalten stehen ausschließlich uns und unseren jeweiligen Lizenzgebern zu. Die Inhalte dürfen nur im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung des PwC Stores verwendet werden. Darüber hinaus dürfen derartige Inhalte, insbesondere Texte, Grafiken und Fotografien, ohne unsere ausdrückliche Einwilligung nicht bearbeitet, heruntergeladen, vervielfältigt, vermietet, verliehen, verpachtet, verkauft, öffentlich zugänglich gemacht oder in sonstiger Weise vertrieben werden.


 
C. Vertragsschluss
1. Die Darstellung der Produkte im PwC Store stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung (invitatio ad offerendum) dar.

2. Sie können im PwC Store Produkte auswählen, indem Sie diese durch Klick auf den entsprechenden Button in einen virtuellen Warenkorb legen. Wenn Sie die Bestellung abschließen wollen, gehen Sie zum Warenkorb, wo Sie durch den weiteren Bestellprozess geleitet werden. Im Warenkorb werden Ihnen die ausgewählten Produkte mit den wesentlichen Produktangaben sowie die anfallenden Kosten für die Bestellung angezeigt. Nach Auswahl der Zahlungsmethode können Sie Ihre Bestellung durch Betätigen des Buttons „Bestellung Aufgeben“ abschließen und damit ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss abgeben. Unmittelbar nach Absenden der Bestellung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, die jedoch noch keine Annahme Ihres Vertragsangebots darstellt. Ein Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt erst dann zustande, sobald wir Ihre Bestellung durch eine gesonderte E-Mail annehmen (Bestellbestätigung).

3. Sie können während des Bestellprozesses zu jedem Zeitpunkt Ihre Produktauswahl und Ihre Eingaben korrigieren, ausgewählte Produkte wieder entfernen bzw. den Bestellprozess insgesamt abbrechen. Erst durch anschließendes Betätigen des Buttons „Bestellung Aufgeben“ wird ein verbindliches Angebot im Sinne von Abschnitt C. 2. abgegeben.

4. Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den bestellten Produkten einschließlich dieser AGB werden Ihnen per E-Mail mit Annahme des Vertragsangebotes zugesandt. Der Vertragsschluss kann in folgenden Sprachen erfolgen: Deutsch, Englisch.


 
D. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Alle Preise, die im PwC Store angegeben sind, verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Die vertraglich vereinbarte Vergütung wird mit Zugang der Bestellbestätigung bei Ihnen fällig.

3. Die Zahlung erfolgt wahlweise mit einer der nachfolgend angegebenen Zahlungsmethoden:
Rechnung: Bei Auswahl der Zahlungsmethode Rechnung wird Ihnen mit Zugang der Bestellbestätigung eine Rechnung zugesandt, welche innerhalb der in der Rechnung genannten Zahlungsfrist zu begleichen ist.

4. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Lieferung erfolgt ist.


 
E. Lieferung und Eigentumsvorbehalt
1. PwC Solutions liefert die Produkte gemäß den mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen. Digitale Publikationen („Booklets“) werden nach Abschluss des Vertrages als Download über den PwC Store zur Verfügung gestellt. Dort können die Booklets jederzeit abgerufen und heruntergeladen werden.

2. Beim Kauf von Software wird mangels anderer Absprache die Software in der bei Vertragsabschluss aktuellen Fassung zusammen mit der zugehörigen Anwendungsdokumentation (grundsätzlich in elektronischer Form in der Hilfe-Funktion der Software) an den Kunden überlassen. PwC Solutions bewirkt die Überlassung der Software, indem PwC Solutions nach eigener Wahl entweder (i.) dem Kunden die Software auf einem maschinenlesbaren Datenträger überlässt oder (ii.) die Software zum Download über das Internet bereitstellt.

3. Wird die Lieferung oder Bereitstellung der Produkte durch Umstände verzögert oder vorübergehend unmöglich, die für PwC Solutions auch unter Anwendung äußerster, billigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht vorhersehbar waren (z.B. Epidemie, Pandemie, Brände, Explosionen, Stromausfälle, Erdbeben, Überschwemmungen, schwere Stürme, Streiks, Embargos, Handlungen von Zivil- oder Militärbehörden, Krieg, Terrorismus (einschließlich Cyber-Terrorismus), ein nicht von PwC Solutions zu vertretender Netzwerkausfall (nachfolgend „höhere Gewalt“), so verlängern sich Leistungsfristen um einen der Dauer des Vorliegens der höheren Gewalt entsprechenden Zeitraum zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber uns vom Vertrag zurücktreten. Sofern höhere Gewalt uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschwert oder unmöglich macht und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4. Die Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Geraten Sie mit der Zahlung länger als 14 Tage in Verzug, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Produkte zurückzufordern bzw. vom Kunden zu verlangen, eventuell gefertigte Kopien zu vernichten.

5. Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn
die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
die Lieferung der restlichen bestellten Produkte sichergestellt ist und
dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit).


 
F. Sach- und Rechtsmängel, Verjährung
1. PwC Solutions leistet nach den Regeln des Kaufrechts Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit der Produkte.

2. Der Kunde übernimmt in Bezug auf alle Lieferungen und Leistungen von PwC Solutions in Durchführung des Vertrages eine Untersuchungs- und Rügepflicht, § 377 HGB findet Anwendung. Der Kunde hat PwC Solutions Mängel unverzüglich unter Angabe der ihm bekannten und für deren Erkennung zweckdienlichen Informationen zu melden. Der Kunde hat im Rahmen des Zumutbaren die Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel und ihrer Ursachen erleichtern. Auf Verlangen PwC Solutions ist ein beanstandetes Produkt frachtfrei an PwC Solutions zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet PwC Solutions die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil sich das Produkt an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

3. PwC Solutions ist bei Sachmängeln nach ihrer innerhalb angemessener Frist zu treffender Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Die Beseitigung eines Mangels kann darüber hinaus auch in der Form von Handlungsanweisungen gegenüber dem Kunden erfolgen. Der Kunde hat derartige Handlungsanweisungen zu befolgen.

4. Bei Rechtsmängeln leistet PwC Solutions Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu wird PwC Solutions nach ihrer innerhalb angemessener Frist zu treffender Wahl dem Kunden auf eigene Kosten das erforderliche Nutzungsrecht an den verletzten Rechten beschaffen oder das Produkt austauschen oder so abändern, dass es die Rechte nicht mehr verletzt, aber weiterhin den vertraglichen Vereinbarungen entspricht.

5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, eine angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung zu setzen. Er hat dabei ausdrücklich und schriftlich darauf hinzuweisen, dass er sich das Recht vorbehält, bei erneutem Fehlschlagen vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen. Schlägt die Mangelbeseitigung auch in der Nachfrist fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern, wenn nicht nur ein unerheblicher Mangel vorliegt. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels leistet PwC Solutions im Rahmen der in Abschnitt G. festgelegten Grenzen.

6. Behaupten Dritte Ansprüche, die den Kunden hindern, die ihm vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte wahrzunehmen, unterrichtet der Kunde PwC Solutions unverzüglich schriftlich und umfassend. Er ermächtigt PwC Solutions, Klagen gegen Dritte gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. Wird der Kunde verklagt, stimmt er sich mit PwC Solutions ab und nimmt Prozesshandlungen, insbesondere Anerkenntnisse und Vergleiche, nur mit Zustimmung von PwC Solutions vor. PwC Solutions ist verpflichtet, die Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren und den Kunden von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen Kosten und Schäden freizustellen, soweit diese nicht auf dessen pflichtwidrigem Verhalten beruhen.

7. Ansprüche wegen mangelhafter Produkte verjähren innerhalb eines Jahres ab Lieferung bzw. Bereitstellung (sowie Benachrichtigung des Kunden hiervon) des Produkts an den Kunden. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von PwC Solutions, bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Personenschäden oder Rechtsmängeln i.S. des § 438 Abs. 1 Nr. 1a BGB sowie bei Garantien (§ 444 BGB) gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, ebenso bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.   


G. Haftung
1. PwC Solutions haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, für Schäden aus einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Schäden, die eine Ersatzpflicht nach § 1 ProdHaftG begründen sowie bei Garantien (§ 444 BGB).

2. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet PwC Solutions nur, soweit es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Abschnitt G.1. bleibt unberührt.

3. Bei der einfach fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch PwC Solutions ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der vertragstypische, vorhersehbare Schaden ist der Schaden, den PwC Solutions bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder den PwC Solutions bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge einer nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Produkte typischerweise zu erwarten sind. Abschnitt G.1. bleibt unberührt.

4. Die Haftung von PwC Solutions ist in den Fällen von G.3. auf vier Millionen Euro (€ 4 Mio.) pro Schadensfall beschränkt. Falls nach Auffassung des Kunden das voraussehbare Vertragsrisiko diesen Haftungshöchstbetrag nicht nur unerheblich übersteigt, ist PwC Solutions bereit, gegen entsprechende Vergütung für die Risikoübernahme eine angemessene höhere Haftungssumme zu vereinbaren, vorausgesetzt, dass hierfür Versicherungsschutz vereinbart werden kann.

5. Bei Datenverlust bzw. Datenvernichtung haftet PwC Solutions nur, soweit PwC Solutions den Verlust bzw. die Vernichtung vorsätzlich, grob fahrlässig oder aufgrund eines Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht verursacht hat. Die Haftung von PwC Solutions für die einfach fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist im vorstehenden Fall der Höhe nach auf den Schaden begrenzt, der auch im Fall einer ordnungsgemäßen Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.

6. Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem Vertrag Ansprüche aus einer einfach fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten gemäß Abschnitt G.3. von PwC Solutions her, gilt der in Abschnitt G.4. bestimmte Haftungshöchstbetrag für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt. Die Haftungshöchstsumme steht dem Kunden und den anderen Anspruchstellern nur gemeinschaftlich und einmalig zur Verfügung (Gesamtgläubiger, § 428 BGB). § 334 BGB gilt entsprechend.

7. Die vorstehenden Regelungen zur Haftungsbeschränkung gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von PwC Solutions.

8. Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen des Kunden verjähren innerhalb von einem Jahr; hinsichtlich des Beginns der Verjährungsfrist findet § 199 Abs. 1 BGB Anwendung. Dies gilt nicht für Ansprüche auf Schadenersatz und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und bei der Verletzung einer Beschaffenheitsgarantie. Dies gilt weiter nicht für Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von PwC Solutions bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von PwC Solutions beruhen.


 
H. Ergänzende Vertragsbedingungen für digitale Publikationen (Nutzungsrechte)
Beim Erwerb von digitalen Publikationen („Booklets“) wird dem Kunden kein Eigentum eingeräumt. Dem Kunden wird ein einfaches, nicht übertragbares, vor vollständiger Zahlung der vereinbarten Gebühr widerrufliches Recht zur Nutzung des jeweiligen Booklets im vereinbarten Umfang für den kundeninternen Gebrauch eingeräumt. Eine Weitergabe des Booklets an Dritte bzw. das Kopieren für Dritte ist nicht gestattet. Weiterhin ausdrücklich nicht gestattet ist die Bearbeitung, die öffentliche Zugänglichmachung, Weiterleitung und/oder Veröffentlichung, das entgeltliche oder unentgeltliche Einstellen ins Internet oder in andere Netzmedien, der Weiterverkauf und/oder jede sonstige Art von Nutzungen zu kommerziellen Zwecken.


 
I. Ergänzende Vertragsbedingungen für den Kauf von Standardsoftware
1. Der Quellcode der Software ist nicht Vertragsgegenstand und wird dem Kunden nicht überlassen.

2. Der Funktionsumfang der Software sowie die technischen Nutzungsvoraussetzungen sind in der Produktbeschreibung für die jeweilige Software festgelegt. Die Angaben in der Produktbeschreibung sind indes nicht als Beschaffenheitsgarantie für die jeweilige Software zu verstehen, soweit diese nicht ausdrücklich als solche in der Produktbeschreibung bezeichnet werden. Weitere Angaben zur Software, z.B. in Prospekten, auf Internetseiten oder im Rahmen von mündlichen Präsentationen, sind keine Beschaffenheitsangaben, sofern diese Angaben nicht ausdrücklich auch in der Produktbeschreibung genannt werden.

3. Soweit nicht ausdrücklich im Vertrag mit dem Kunden vereinbart, schuldet PwC Solutions keine weiteren Leistungen, insbesondere keine Installations-, Einrichtungs-, Beratungs-, Anpassungs- und/oder Schulungsleistungen.

4. Alle Rechte an der Software stehen ausschließlich PwC Solutions bzw. den jeweiligen Lizenzgebern von PwC Solutions zu. Die Software wird durch das Urheberrecht sowie internationale Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums geschützt.

5. Der Kunde erhält von PwC Solutions ein einfaches und zeitlich unbeschränktes, vor vollständiger Zahlung der vereinbarten Gebühr widerrufliches Recht eingeräumt, die im Objektcode überlassene Software im vereinbarten Umfang (z.B. hinsichtlich der maximalen Anzahl der Anwender) für interne Zwecke zu nutzen.

6. Das Nutzungsrecht ist beschränkt für das zwischen den Parteien vereinbarte Bestimmungsland, in dem die Software verwendet werden soll. Ohne ausdrückliche Vereinbarung wird das Nutzungsrecht ausschließlich für das Land eingeräumt, in dem der Kunde seinen Geschäftssitz hat.

7. Das Nutzungsrecht beinhaltet das Recht, die Software zu installieren und zu vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für den vertragsgemäßen Gebrauch notwendig ist.

8. Das vorübergehende oder dauerhafte Zurverfügungstellen der Software im Rechenzentrumsbetrieb für Dritte (z.B. als „Software as a Service“), die Unterlizensierung sowie die Vermietung sind unzulässig.
9. Der Kunde darf von der Software Sicherungskopien nach den Regeln der Technik im notwendigen Umfang anfertigen. Sicherungskopien auf beweglichen Datenträgern sind als solche zu kennzeichnen und mit dem Urheberrechtsvermerk des Originaldatenträgers zu versehen.

10. Der Kunde erhält keine Rechte zur Bearbeitung der Software und darf Bearbeitungen nur dann durchführen, soweit dies durch zwingende Gesetze ausdrücklich erlaubt oder vertraglich vereinbart ist. PwC Solutions weist darauf hin, dass schon geringfügige Änderungen zu erheblichen, nicht vorhersehbaren Störungen im Ablauf der Software führen können.

11. Der Kunde ist zur Dekompilierung der Software nur in den Grenzen des § 69e UrhG berechtigt und erst, wenn PwC Solutions nach schriftlicher Aufforderung mit angemessener Frist nicht die notwendigen Daten und/oder Informationen zur Verfügung gestellt hat, um Interoperabilität mit anderer Hard- und Software herzustellen. Der Kunde darf mit Maßnahmen zur Dekompilierung keine Dritten beauftragen, die Wettbewerber der PwC Solutions oder der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind, sofern er nicht nachweist, dass die Gefahr der Preisgabe wichtiger Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (insbesondere von Funktionen und Design der Software) ausgeschlossen ist.

12. Urhebervermerke, Seriennummern, Versionsnummern, Markenzeichen oder sonstige Identifikationsmerkmale der Software dürfen in keinem Fall geändert oder entfernt werden. Gleiches gilt für die Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.

13. Soweit die Software Bestandteile von Drittsoftware und/oder Open Source Software enthält, für die gesonderte Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber gelten, werden diese in der Software angezeigt und/oder in den dem Versionsstand beigefügten readme.txt, notices.txt bzw. licenses.txt aufgeführt.

14. Für Drittsoftware und/oder Open Source Software, die Bestandteil der Software sind, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber gegenüber diesen AGB vorrangig.

15. Soweit die jeweiligen Lizenzbedingungen einer Drittsoftware und/oder Open Source Software ein Recht zur Bearbeitung für eigene Zwecke des Kunden und damit verbunden zum Reverse Engineering für die Zwecke der Fehlerbehebung einer auf diese Drittsoftware und/oder Open Source Software zugreifenden Software erfordern, räumt PwC Solutions dies hiermit dem Kunden ein.

16. Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software informiert und trägt das alleinige Risiko, ob diese seinen Erwartungen und Bedürfnissen entspricht. In Zweifelsfragen hat er sich vor Vertragsschluss durch PwC Solutions oder durch fachkundige Dritte beraten lassen.

17. Für die Installation und den Betrieb sowie die Nutzung der Software sind die in der Produktbeschreibung und/oder Anwendungsdokumentation beschriebenen Installationshinweise, insb. die Hard- und Softwareumgebung, sowie ggf. sonstige Nutzungsvoraussetzungen (z.B. erforderliche Drittsoftware) die beim Kunden vorhanden sein muss, zu beachten. Die Einrichtung einer funktionsfähigen Hard- und Softwareumgebung für die Nutzung der Software liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Soweit zur Nutzung der Software der Einsatz einer Drittsoftware erforderlich ist, ist diese nicht Gegenstand der überlassenen Software, sondern gesondert vom Kunden zu erwerben.

18. Der Kunde testet die Software vor deren Einsatz gründlich auf Mangelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der bestehenden Hard- und Softwarekonfiguration. Dies gilt auch für ggf. nach Vertragsschluss an den Kunden -insbesondere im Rahmen der Nachbesserung- überlassene Patches, Updates, Upgrades sowie neue Releases und Versionen der Software.

19. Der Kunde gewährt PwC Solutions zur Fehlersuche und -behebung Zugang zur Software, nach Wahl des Kunden unmittelbar und/oder mittels Datenfernübertragung.

20. Der Kunde ist zur ordnungsgemäßen Datensicherung verpflichtet. Insbesondere ist er verpflichtet, unmittelbar vor Installation der Software und eines jeden von PwC Solutions überlassenen Patches, Updates, Upgrades sowie neuen Releases und Versionen eine Datensicherung vorzunehmen sowie während des Betriebs der Software alle im Zusammenhang mit der Software verwendeten oder erzielten Daten in maschinenlesbarer Form als Sicherungskopie bereit zu halten, welche eine Rekonstruktion verlorener Daten mit vertretbarem Aufwand ermöglicht.

21. PwC Solutions ist berechtigt, zu prüfen, ob die Software in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser AGB genutzt wird. Der Kunde wird zu diesem Zweck PwC Solutions Auskunft im gewünschten Umfang geben, insbesondere über die Anzahl der Anwender und den sonstigen Umfang der Nutzung der Software.


 
J. Datenschutz, Referenzen
1. PwC Solutions wird die personenbezogenen Daten des Kunden nur im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistungserbringung und gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeiten. Zur Durchführung und Abwicklung einer Bestellung benötigen wir von Ihnen die unter Abschnitt B.1 genannten Daten. Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO, da diese Datenverarbeitung zur Durchführung des Vertrags notwendig und erforderlich ist. Die von Ihnen mitgeteilten Daten verwenden wir ohne Ihre gesonderte Einwilligung ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung Ihrer Bestellung(en) und zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Eine darüberhinausgehende Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote bedarf Ihrer ausdrücklichen Einwilligung. Die von Ihnen mitgeteilten Daten bleiben in Ihrem Kundenkonto so lange gespeichert, bis Sie dieses selbst löschen. Darüber hinaus speichern wir Ihre Daten nur im Rahmen unserer steuer- und handelsrechtlichen Pflichten. Soweit sich Ihre persönlichen Angaben ändern, sind Sie selbst für deren Aktualisierung verantwortlich.
Weitere Information zum Datenschutz finden sich in den separaten Datenschutzhinweisen, die im PwC Store unter „Datenschutzerklärung“ abgerufen werden können.

2. PwC Solutions ist berechtigt, auf die Vertragsbeziehung zum Kunden in geeigneter Form in Broschüren und Publikationen (bspw. Referenzlisten) hinzuweisen. Sollte der Kunde damit nicht einverstanden sein, wird er PwC Solutions entsprechend darauf schriftlich hinweisen.

3. Um den Kunden umfassend und bestmöglich betreuen und laufend über Leistungen von PwC Solutions informieren zu können, geht PwC Solutions davon aus, dass PwC Solutions berechtigt ist, allgemeine vertrags- und gesellschaftsbezogene Informationen an die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und deren Tochtergesellschaften sowie andere Mitgliedsfirmen des internationalen PricewaterhouseCoopers-Netzwerks weiterzugeben. Alle Mitgliedsfirmen des internationalen PricewaterhouseCoopers-Netzwerks sind selbstverständlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.

4. PwC Solutions behält sich bei der Durchführung des Vertrages ferner vor, auf personelle Ressourcen sowie auf technische, fachliche und/oder administrative Unterstützungsleistungen anderer Gesellschaften des internationalen PricewaterhouseCoopers-Netzwerks zurückzugreifen und dementsprechend auftragsbezogene vertrauliche Informationen des Kunden weiterzugeben. Alle Mitgliedsfirmen des internationalen PricewaterhouseCoopers-Netzwerks sind selbstverständlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.  Unbeschadet dessen verbleibt die Verantwortung für die Erfüllung des Vertragsverhältnisses in vollem Umfang bei PwC Solutions. Etwaige Erfüllungs- und Haftungsansprüche können daher ausschließlich gegen PwC Solutions geltend gemacht werden, nicht aber gegen andere Gesellschaften des internationalen PricewaterhouseCoopers-Netzwerks, deren Partner oder Mitarbeiter.

5. PwC Solutions geht davon aus, dass PwC Solutions zur rationellen Gestaltung ihrer innerbetrieblichen Abläufe auftragsbezogene Informationen und Daten in elektronisch verwalteten Dateien speichern und auswerten darf. Solche Informationen und Daten dürfen dabei auch auf dezentralen Speichermedien externer Dienstleister abgelegt werden. Über die weiteren Einzelheiten kann sich der Kunde auf der Internetseite www.pwc.de/de/disclaimer/cloud-dienste-anbieter.htmlinformieren.
 
K. Besondere Bedingungen für kostenlose Produkte
1. Soweit PwC Solutions dem Kunden Produkte kostenlos überlässt, gelten hierfür die nachfolgenden, abweichenden Gewährleistungs- und Haftungsregelungen:

2. PwC Solutions haftet bei Sachmängeln für unmittelbare Mangelschäden, die dem Kunden entstehen, weil dem Kunden ein Sachmangel des Produktes arglistig verschwiegen wurde und bei Mangelfolgeschäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von PwC Solutions beruhen. Eine darüberhinausgehende Gewährleistung für Sachmängel ist ausgeschlossen.

3. PwC Solutions haftet bei Rechtsmängeln nur für Schäden, die dem Kunden entstehen, weil dem Kunden ein Rechtsmangel des Produktes arglistig verschwiegen wurde. Eine darüberhinausgehende Gewährleistung für Rechtsmängel ist ausgeschlossen.

4. PwC Solutions haftet im Übrigen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt jedoch unberührt.


 
L. Schlussbestimmungen, Salvatorische Klausel, Gerichtsstand
1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB und des Vertrages sowie sonstige Erklärungen im Zusammenhang mit dem Vertrag, die eine Rechtsfolge auslösen (z.B. Fristsetzungen, Rücktritt), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für Änderungen oder Ergänzungen zu dieser Schriftformklausel. Die telekommunikative Übermittlung der betreffenden Erklärungen, insbesondere per E-Mail, ist hierfür ausreichend.

2. Soweit von diesen AGB Übersetzungen in andere Sprachen erstellt werden, bleibt für die Auslegung der Regelungen ausschließlich die deutsche Fassung die rechtlich maßgebliche.

3. Der unter Einbeziehung dieser AGB geschlossene Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vorschriften des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

4. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten der Parteien aus oder in Zusammenhang mit dem unter Einbeziehung dieser AGB geschlossene Vertrag ist Frankfurt am Main, Deutschland.

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