Whistleblower and Ethics Reporting Channel – Hinweisgebersystem nach EU-Whistleblower-Richtlinie

Sicherheit geben. Vertrauen erfahren.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Managed Service: Alle Leistungen aus einer Hand
- Sicherstellung der Compliance-Anforderungen
- Minimierung des Risikos auf Unternehmensseite
- Weltweites Netzwerk bei internationalen Hinweisen
- Keine Softwareapplikation im Unternehmen notwendig
Ihre Herausforderung im Rahmen des Hinweisgebersystems
Umsetzung der „EU-Whistleblower-Richtlinie“
Aufgrund der ab dem 17. Dezember 2021 geltenden EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgeber:innen (2019/1937, HinSch-RL) sind alle Unternehmen – unabhängig von der Rechtsform – und Dienststellen mit mehr als 249 Beschäftigten verpflichtet, einen sog. internen Meldekanal einzurichten, über welchen hinweisgebende Personen bestimmte Rechtsverstöße melden können. Ab dem 17. Dezember 2023 gilt diese Verpflichtung dann für alle Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten.
Die Richtlinie ist bisher noch nicht in deutsches Recht umgesetzt worden. Der aktuelle Koalitionsvertrag (2021–2025, Randziffer 3782 bis 3733) sieht jedoch vor, die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen wegen Repressalien gegen Schädigende zu verbessern sowie die Richtlinie praktikabel und rechtssicher umzusetzen. Dafür prüfe man bereits Beratungs- und finanzielle Unterstützungsangebote.
Unabhängig davon entfaltet die Richtlinie ab dem 17. Dezember 2021 unmittelbare Rechtswirkung.
Hinweisgebersysteme als wichtige Bausteine
Ungeachtet der Verpflichtung aus der HinSch-RL bzw. einem Umsetzungsgesetz (bisher das Hinweisgeberschutzgesetz), sind Hinweisgebersysteme wichtige Bausteine im Rahmen von Compliance-Management-Systemen. Sie helfen juristischen Personen des privaten und öffentlichen Sektors dabei, sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten und Maßnahmen ergriffen werden, um Rechtsverstöße zu vermeiden.
Der interne Meldekanal bringt einen Kulturwandel, mit dem Ziel, einen ständigen Verbesserungsprozess zu initiieren und damit die Dienststelle oder das Unternehmen zukunftsfähig zu machen.
Das frühzeitige Erkennen von Rechtsverstößen kann zu einer Reduzierung der Haftungsrisiken führen und so Schaden abhalten.

Unsere Lösung? Whistleblower and Ethics Reporting Channel – Managed Whistleblower Hotline
Bei PwC bieten wir Ihnen die Einrichtung und den Betrieb einer internen Meldestelle als Managed Service an.
Mit unserer standardisierten und digitalisierten Lösung – dem Whistleblower and Ethics Reporting Channel – können wir Sie auf jeder Prozessstufe professionell und kostengünstig beraten.
Dies umfasst insbesondere
- die Einrichtung des internen Meldekanals
- die Abstimmung rechtlicher Themen, ggf. europa- oder weltweit
- den Betrieb des Hinweisgebersystems nach EU-Richtlinie
- die Dokumentation aller eingegangenen Hinweise
- das Ergreifen von Folgemaßnahmen
- die Berichterstattung an die hinweisgebende Person
Wir ermöglichen Ihnen damit, den gesamten internen Meldekanal an PwC auszulagern. Nicht nur Ihr Unternehmen, sondern auch Ihre Mitarbeiter:innen profitieren von der Sicherheit, dass mit Hinweisen professionell und vertraulich umgegangen wird. Wir schaffen ein vertrauensvolles und sicheres Umfeld und gewähren Whistleblowern größtmöglichen Schutz.
Lernen Sie unser Hinweisgebersystem kennen
Die Vorteile des Hinweisgebersystems
Standardisierte, digitalisierte und technisch immer aktualisierte Lösung mit geringem Implementierungsaufwand
Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den engagierten Expert:innen von PwC, die die rechtlichen Aspekte und Anforderungen auch aus weiteren Gesetzen und ihren internen Regularien (z.B. Richtlinien oder Kodizes) kennen
Durch das weltweite Netzwerk können auch Hinweise mit Auslandsbezug sachgerecht bearbeitet werden
One-Stop-Shop: Alle Leistungen aus einer Hand
Sicherstellung der Compliance unter Berücksichtigung der Anforderungen wie Dokumentations-, Verschwiegenheits- und Schutzpflichten
Um das Betreiben der technischen Infrastruktur und Managens des Hinweisgebersystems kümmern wir uns für Sie
Digitales Hinweisgebersystem – Professionelle Unterstützung in jeder Phase
Unser Vorgehen in vier Schritten:
Hinweiseingang
Wir bieten Ihnen alle erforderlichen Kommunikationsplattformen (z.B. eine Whistleblower-Hotline) für den Betrieb eines internen Meldekanals an. Die Dokumentation stellen wir durch unsere digitale Lösung sicher. Da die IT-Infrastruktur bei uns liegt, müssen Sie keine neuen Strukturen in Ihrem Unternehmen schaffen.
Prüfung
Unsere hochspezialisierten Rechtsanwält:innen führen für Sie eine Stichhaltigkeitsprüfung durch. Die Spezialist:innen in den verschiedenen Fachbereichen gewährleisten eine professionelle Betreuung des Prozessschrittes.
Folgemaßnahmen
Auf Grundlage der Stichhaltigkeitsprüfung empfehlen wir eine angemessene Folgemaßnahme (z.B. Durchführung einer internen Untersuchung) und stimmen diese mit Ihnen ab. Wir können Sie bei Bedarf bei der Durchführung der Folgemaßnahme unterstützen und insbesondere interne Untersuchungen professionell durchführen und begleiten.
Abschluss
Durch unsere berufsrechtlichen Standards und ethischen Vorgaben sind wir verpflichtet, das Verfahren so zu betreiben, dass etwaige Rechtsverstöße möglichst abgestellt und damit das Verfahren erfolgreich beendet werden kann. Ein erfolgreiches Verfahren bietet einen Mehrwert für Sie, da damit das Risiko für eine externe – also behördliche Meldung – und das Risiko einer Offenlegung deutlich verringert werden. So können auch materielle und Reputationsrisiken minimiert werden.
Preise
Unsere Leistungen zur Einrichtung und dem Betrieb des internen Meldekanals bieten wir Ihnen grundsätzlich auf Basis von Pauschalen an. Einmalige Kosten können durch die Implementierung des internen Meldekanals oder optionale Leistungen, wie z.B. für die Bereitstellung eines qualifizierten Ombudsmannes sowie bei der Beauftragung etwaiger Folgemaßnahmen entstehen.
- interner Meldekanal
- Kunden-gebrandete Landingpage und individualisiertes Dashboard
- weitere Leistungen nach Vereinbarung
Hier geht's zur Implementierung des Whistleblower and Ethics Reporting Channel
Bitte tragen Sie Ihre geschäftliche E-Mail-Adresse ein, um weitere Informationen, ein Angebot oder eine Demo dieses Produkts zu erhalten. Wir setzen uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung.
FAQ
Was umfasst die Whistleblower-Richtlinie der EU?
Die HinSch-RL umfasst zum einen Regelungen zum Schutz der hinweisgebenden Personen und regelt zum anderen die Rahmenbedingungen, unter denen Hinweise an interne oder externe Meldestellen gegeben werden können. Sie regelt auch, unter welchen Voraussetzungen diese Hinweise offengelegt werden dürfen. Insbesondere enthält die Richtlinie für Unternehmen und Dienststellen die Verpflichtung, einen internen Meldekanal zu implementieren und bei der Aufnahme und Bearbeitung der Hinweise einen bestimmten Prozess einzuhalten.
Gibt es in Deutschland bereits einen Gesetzesentwurf zur Whistleblower-Richtlinie?
In Deutschland ist ein erster Referentenentwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG-E) bekannt geworden, in welchem die Umsetzung der Richtlinie geregelt werden soll. Das HinSchG-E sah dabei insbesondere vor, dass hinweisgebenden Personen auch Schutz gewährt werden sollte, wenn diese Hinweise zu Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten geben. Insoweit ging der Anwendungsbereich über den der Richtlinie hinaus. Aufgrund der Bundestagswahl bleibt abzuwarten, ob das Gesetz in dieser Form weiter verfolgt wird.
Wann wird die Whistleblower-Richtlinie in Deutschland umgesetzt?
Derzeit ist unklar, wann ein entsprechendes Umsetzungsgesetz kommen wird. Die Umsetzung hat jedoch bis zum 17.12.2021 zu erfolgen. Sofern bis dahin keine Umsetzung erfolgt, gilt die Richtlinie unmittelbar.
Was ist ein Hinweisgebersystem?
Ein Hinweisgebersystem ist eine Plattform, über die sich hinweisgebende Personen melden können, um Sachverhalte zu Rechtsverstößen zu melden. Der in der HinSch-RL benannte „interne Meldekanal” meint dabei ein durch das betreffende Unternehmen betriebene Hinweisgebersystem, dessen Ziel es ist, hinweisgebenden Personen einen vertrauensvollen Raum zu bieten, in welchem sie Missstände melden können, ohne sich Repressalien ausgesetzt zu sehen. Auf der anderen Seite bietet ein Hinweisgebersystem den Unternehmen die Möglichkeit, Missstände zu beheben und auf diese Weise ihre Compliance zu verbessern.
Wie können sich Unternehmen bestmöglich auf die Whistleblower-Richtlinie vorbereiten?
Ungeachtet der Frage eines Umsetzungsgesetzes in Deutschland, sollten Unternehmen das Thema von internen Meldkanälen fokussiert betrachten und bereits jetzt mit der Planung bzw. Einführung entsprechender Systeme beginnen. Dies dient dem Schutz des Unternehmens vor Schäden, welche sonst durch externe Meldungen an Behörden oder durch die Veröffentlichung von internen Missständen auftreten können. Zudem ist ein Hinweisgebersystem auch ein elementarer Baustein für eine „Good Corporate Governance”.