Whistleblower and Ethics Reporting Channel
Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden
So unterstützt PwCs Lösung für die interne Meldestelle den Mittelstand
Alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden müssen ab dem 17.12.2023 ein internes Hinweisgebersystem betreiben – für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten gilt dies sogar seit dem 2. Juli. Unternehmen sollten die Verordnung ernst nehmen, denn wenn kein Meldekanal implementiert wird, drohen Bußgelder von bis zu 20.000 €.
Ihre Vorteile
Unternehmen mit mehr als
250
Beschäftigten seit dem 2. Juli 2023
Unternehmen ab
50
Beschäftigten ab dem 17. Dezember 2023
Kommunen ab
10.000
Einwohner:innen seit dem 2. Juli 2023
Warum die Hinweisgeberschutzgesetz-Lösung von PwC?
Der Whistleblower and Ethics Reporting Channel ist für die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes für internationale Unternehmen, mittelständische Unternehmen (ab 50 Mitarbeitenden) und Kommunen gleichermaßen geeignet.
01
Kein IT-Implementierungsaufwand
Durch die Auslagerung des Meldekanals an PwC benötigen Sie keine neuen IT-Infrastrukturen. Unsere Lösung ist direkt einsatzbereit.
02
Geringer Kostenaufwand
Durch monatliche Pauschalen sowie eine Pauschale in der Hinweisbearbeitung profitieren Sie von transparenten und geringen Kosten.
03
100 % Sicherheit und Schutz für Ihre Mitarbeitenden
Professionell und vertraulich: Anonymität für Hinweisgeber:innen und Sicherheit im Umgang mit Hinweisen. Wir bieten die höchsten Sicherheitsstandards und sorgen für einen allumfassenden Schutz der Daten.
04
Einhaltung aller Fristen
Einhaltung aller gesetzlicher Fristen sowie Compliance-Anforderungen und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Expert:innen von PwC.