Whistleblower and Ethics Reporting Channel

Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden

So unterstützt PwCs Lösung für die interne Meldestelle den Mittelstand

Alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden müssen ab dem 17.12.2023 ein internes Hinweisgebersystem betreiben – für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten gilt dies sogar seit dem 2. Juli. Unternehmen sollten die Verordnung ernst nehmen, denn wenn kein Meldekanal implementiert wird, drohen Bußgelder von bis zu 20.000 €.

Ihre Vorteile

Unternehmen mit mehr als

250

Beschäftigten seit dem 2. Juli 2023

Unternehmen ab

50

Beschäftigten ab dem 17. Dezember 2023

Kommunen ab

10.000

Einwohner:innen seit dem 2. Juli 2023

Warum die Hinweisgeberschutzgesetz-Lösung von PwC?

Der Whistleblower and Ethics Reporting Channel ist für die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes für internationale Unternehmen, mittelständische Unternehmen (ab 50 Mitarbeitenden) und Kommunen gleichermaßen geeignet.

01

Kein IT-Implementierungsaufwand

Durch die Auslagerung des Meldekanals an PwC benötigen Sie keine neuen IT-Infrastrukturen. Unsere Lösung ist direkt einsatzbereit.

02

Geringer Kostenaufwand

Durch monatliche Pauschalen sowie eine Pauschale in der Hinweisbearbeitung profitieren Sie von transparenten und geringen Kosten.

03

100 % Sicherheit und Schutz für Ihre Mitarbeitenden

Professionell und vertraulich: Anonymität für Hinweisgeber:innen und Sicherheit im Umgang mit Hinweisen. Wir bieten die höchsten Sicherheitsstandards und sorgen für einen allumfassenden Schutz der Daten.

04

Einhaltung aller Fristen

Einhaltung aller gesetzlicher Fristen sowie Compliance-Anforderungen und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Expert:innen von PwC.

FAQ