Mit der 5. EU Geldwäscherichtlinie wurde der automatisierte Abruf von Konto- und Kundendaten europaweit eingeführt. Hiermit werden Meldungen nach § 24c des KWG auf den Prüfstand gestellt.
Kreditinstitute sind nach dem Kreditwesengesetz (KWG) verpflichtet, für Kontenabrufersuchen von Behörden, Informationen über die bei ihnen geführten Konten, Depots und Schließfächer vollständig, richtig und aktuell bereitzustellen.
Die Kreditinstitute speichern diese Stammdaten, die sie im Rahmen ihres Kundenannahmeprozesses erheben, in einer separaten Datenbank, so dass diese ohne Kenntnis des Kreditinstituts abgerufen werden können.
Ferner haben Kreditinstitute Datenänderungen taggleich zu aktualisieren, also die Datenbank auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Daten sind außerdem nach Ablauf von 10 Jahren nach der Auflösung des Kontos, Depots und Schließfaches zu löschen.
Mit der 5. EU Geldwäscherichtlinie wurde der automatisierte Abruf von Konto- und Kundendaten europaweit eingeführt. Hiermit werden Meldungen nach § 24c des KWG auf den Prüfstand gestellt.
Aufgrund erweiterter Anforderungen müssen von Instituten weitere Angaben des Kontoinhabers, des Verfügungsberechtigten und der wirtschaftlich Berechtigten übermittelt werden.
Die vorgesehene europaweite Verzahnung der Abrufsysteme wird ein Fokus auf die Korrektheit der Meldungen und die darunterliegende Datenqualität gelegt.
Unser PwC Data Cruncher 24c ermöglicht Ihnen eine kostengünstige, effiziente und standardisierte Vorgehensweise bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen. Wir erheben Ihre Meldedateien und werten beliebig große Datenmengen (Stichwort: Vollprüfung) für Sie aus.
Die Auswertung erfolgt in unterschiedlichen Dimensionen. Beispielweise werden die Meldungen auf Basis vielschichtiger KPIs überprüft und Plausibilisierungs-Checks durchgeführt. Die Ergebnisse der Auswertung werden graphisch visualisiert und können über eine Exportfunktion im Detail nachvollzogen und anschließend korrigiert werden.
Außerdem kann mit dem Data Cruncher 24c die Einhaltung der neuen, verstärkten gesetzlichen Anforderungen an die 24c-Meldungen überprüft und korrigiert werden.
Mittels unseres Data Cruncher 24c analysieren wir Ihren gesamten gemeldeten Datenbestand oder Daten eines bestimmten Zeitraums und können so zeitlich optimiert Ihre Daten beurteilen.
Die toolbasierte Aufbereitung von Daten ermöglicht es, regulatorische Sicherheit mit optimaler zeitlicher Effizienz zu erlangen.
Unser Ansatz beinhaltet die Überprüfung der Meldedatei auf Vollständigkeits- und Richtigkeitsaspekte sowie die Überprüfung der als meldepflichtig eingestuften Produkte.
Als führende Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft hat PwC einen umfassenden Marktüberblick. Wir bringen unsere Erfahrungen zu Ihrem Vorteil ein und liefern Ihnen Best Practice und echte Mehrwerte.
Durch die Anwendung unserer Überprüfungslogik auf Ihre nach § 24c KWG meldepflichtigen Datensätze lassen sich Rückschlüsse auf die Qualität der KYC-Daten ableiten und mögliche Handlungsfelder identifizieren.
Bei Verstößen gegen die Vorgaben des § 24c KWG werden Bußgelder bis zu einer Höhe von 200.000 € verhängt. Wir bereiten Ihr Institut optimal hinsichtlich der verstärkten Sonderprüfungen durch die Aufsicht vor.
Bitte tragen Sie dazu Ihre geschäftliche E-Mail-Adresse ein.