Prüfen Sie problemlos 1 oder 10.000 Umsatzsteuer-IDs
Unternehmen, die grenzüberschreitend in Länder der EU Produkte und Dienstleistungen verkaufen, müssen in ihren Rechnungen gültige Umsatzsteuer-IDs ihrer Kunden verwenden. Das Problem: Die Unternehmer sind selbst verantwortlich für die Richtigkeit der Angaben. Stimmt die Umsatzsteuer-ID nicht, muss Ihr Unternehmen ggf. 19% Umsatzsteuer auf eine eigentlich steuerfreie Lieferung bzw. nicht steuerbare sonstige Leistung nachzahlen. Daher ist es unerlässlich, qualifiziert sicherzustellen, dass die verwendeten Umsatzsteuer-IDs korrekt sind. Mit einer regelmäßigen und systematischen Überprüfung der Umsatzsteuer-ID aller Ihrer Kunden (und Lieferanten) gehen Sie auf Nummer sicher.
Lassen Sie einfach unsere web-basierte Lösung VAT ID LookUp für sich arbeiten, um herauszufinden, welche Umsatzsteuer-IDs ungültig sind – und ob diese zu dem angegebenen Firmennamen, den Adressdaten passt. Das Ergebnis kann gesetzeskonform für eine etwaige spätere Anfrage des Finanzamts archiviert werden.
Prüfen Sie problemlos 1 oder 10.000 Umsatzsteuer-IDs
Erhalten Sie das Ergebnis in wenigen Minuten
Konkrete, leicht umzusetzende Empfehlung zu einzelnen Kunden und Lieferanten
Prüfung erfolgt über bis zu drei offizielle Schnittstellen: BZSt, FinanzOnline und VIES
Hosting via PwC Server
Übersichtliche grafische Oberfläche für die web-basierte Lösung
Bitte tragen Sie Ihre geschäftliche E-Mail-Adresse ein, um weitere Informationen, ein Angebot oder eine Demo dieses Produkts zu erhalten. Wir setzen uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung.
Unser "VAT ID LookUp" wurde so konzipiert, dass es unabhängig vom genutzten ERP funktioniert - entweder als (i) web-basierte Lösung, bei der Sie die Stammdaten Ihrer Kunden/ Lieferanten im VAT ID LookUp hochladen und diese dann überprüft werden, oder (ii) eingebunden in Ihr ERP-System über die von uns zur Verfügung gestellte Programmierschnittstelle (API).
Das "VAT ID LookUp" kann von allen, weltweit zum Konzern gehörigen Gesellschaften zu dem auf dieser URL genannten Preis genutzt werden, die im Rahmen des Vertragsabschlusses als "mitnutzende Konzerngesellschaften" registriert werden. Es können nachträglich weitere Gesellschaften ohne Mehrpreis in den Vertrag aufgenommen werden.
Die Begrenzung der Abfragen soll vermeiden, dass die Funktionalität und Performance, der von PwC für das Hosting der Lösung vorgehaltene Hardware über unnötige und zu viele Abfragen, beeinträchtigt wird. Sofern Sie auf Grund der Anzahl der in Ihrem Unternehmen aktuell vorhandenen Umsatzsteuer-IDs die Notwendigkeit sehen mehr als die vertraglich vorgesehene Anzahl an Abfragen pro Jahr durchzuführen, finden wir gemeinsam mit Ihnen eine Lösung. Sprechen Sie uns dazu gern an!
Das "VAT ID LookUp" bietet Ihnen die Möglichkeit die Gültigkeit von Umsatzsteuer-IDs über bis zu drei Schnittstellen abzufragen. Dabei ist die qualifizierte Abfrage über die Schnittstelle des BZSt die vom deutschen Gesetzgeber vorgesehene Vorgehensweise, um den Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 UStG zu erhalten. Für die über die XML-RPC Schnittstelle des BZSt erfolgte qualifiziert Prüfung erhalten Sie mit unserer Lösung den dazugehörigen XML-Datensatz. Diesen können Sie im Einklang mit Abschnitt 18e Abs. 2 Satz 5 UStAE als Nachweis für die durchgeführte qualifizierte Prüfung über unser "VAT ID LookUp" lokal archivieren. PwC darf auf Grund berufsrechtlicher Restriktionen keine Datenarchivierung für Kunden vornehmen, so dass die geprüften Datensätze in regelmäßigen Abständen von Ihnen archiviert werden müssen.
Ja, nach aktuellem Rechtsstand (April 2021) erfüllt unsere Lösung auch die Anforderung für den Nachweis der Validierung von Umsatzsteuer-IDs aus Sicht anderer EU-Mitgliedstaaten. Sprechen Sie uns dazu gern an!