Unabhängig davon, ob Sie Bahn-, Energieanlagen-, Flughafen-, Straßenbau- oder andere Infrastrukturprojekte betreuen: Bei der Anhörung zum jeweiligen Planfeststellungsverfahrens sind Sie als Vorhabenträger bzw. Planfeststellungs- oder Anhörungsbehörde mit einer Vielzahl von Einwendungen Betroffener und Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange konfrontiert.
In der Regel werden diese Einwendungen und Stellungnahmen händisch bearbeitet und es bedarf mehrerer Mitarbeiter:innen, um Anhörungsverfahren vorzubereiten sowie Erwiderungen zu erstellen.
Mit der Automated Processing Solution for Infrastructure bieten wir Ihnen ein leistungsfähiges Einwendungsmanagementsystem, das Einwendungen zu Bauvorhaben analysiert und auswertet. Unser Tool unterstützt Sie so zielgerichtet bei der Umsetzung Ihres Infrastrukturprojekts.
Unsere Lösung ist modular aufgebaut. Entscheiden Sie selbst, in welchem Umfang bzw. bei welchen Prozessschritten wir Sie unterstützen dürfen:
Die Automated Processing Solution for Infrastructure analysiert automatisch alle eingegangenen Einwendungsschreiben und Stellungnahmen. Die für das Einwendungsmanagement relevanten Informationen werden anschließend vom Tool extrahiert und strukturiert. Die Ergebnisse der Analyse werden dann in einer zentralen Datenbank zusammengetrage
Die von Ihren Expert:innen und/oder PwC Legal erstellten Erwiderungstextbausteine werden in einer zentralen Bibliothek erfasst. Der Zugriff auf die einzelnen Einwendungen und Erwiderungen kann mittels frei konfigurierbarer Berechtigungskonzepte gesteuert werden.
Durch die vollautomatische Zuordnung und Speicherung in der zentralen Bibliothek erfolgt stets eine konsistente und aktuelle Argumentation.
Die Automated Processing Solution for Infrastructure analysiert die in den Schreiben formulierten Einwendungen zu einem konkreten Projekt, sucht automatisiert in der Bibliothek nach starken Gegenargumenten und erstellt einen ersten Erwiderungsentwurf. Dieser Textvorschlag wird je nach Kundenwunsch anschließend zur Prüfung (ggf. Anpassung) und Freigabe an Ihre Expert:innen oder die Expert:innen von PwC Legal weitergeleitet.
Mit dem Tool verfügen Sie über die Möglichkeit, per Knopfdruck eine übersichtliche Darstellung aller Einwendungen und Erwiderungen zu erhalten. Sie können außerdem Synopsen erstellen lassen, mit denen Sie einen Überblick dazu erhalten, mit welchen Gegenargumenten auf welche Einwendung reagiert wurde. Auch die abschließende Stellungnahme gem. § 73 Abs. 9 VwVfG kann mithilfe dieser Informationen automatisiert erstellt werden.
Sie senken Kosten und steigern gleichzeitig Ihre Reaktionsgeschwindigkeit auf Einwendungen zu Ihrem Bauvorhaben.
Sie erhalten eine verlässlich aufbereitete Synopse aller Einwendungen und Erwiderungen für mündliche Erörterungstermine.
Wir sorgen für eine effiziente und zügige Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung und ein effizientes Projektmanagement.
Ob Software-Lizenzierung oder Managed Service: Unsere Spezialist:innen stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Geben Sie den Prozess in unsere Hände und entlasten Sie so Ihre Mitarbeiter:innen.
Nutzen Sie die Automated Processing Solution for Infrastructure als integrierten Teil Ihrer Prozessstruktur. Wir stehen Ihnen dabei beratend zur Seite.
Bitte tragen Sie Ihre geschäftliche E-Mail-Adresse ein, um weitere Informationen, ein Angebot oder eine Demo dieses Produkts zu erhalten. Wir setzen uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung.
Das Planfeststellungsverfahren ist ein formalisiertes Genehmigungsverfahren über die Zulässigkeit von raumbedeutsamen Vorhaben und Infrastrukturprojekten, das öffentliche und private Belange bereits zu einem frühen Zeitpunkt in den Abwägungsprozess einbezieht. Seine gesetzliche Grundlage findet das Planfeststellungsverfahren in den §§ 72 ff. VwVfG, in den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder sowie im besonderen Fachplanungsrecht. Das Erfordernis einer Planfeststellung besteht danach z.B. für den Bau von Bundesautobahnen nach dem FStrG oder die Errichtung bestimmter Stromleitungen nach dem EnWG oder dem NABEG.
1. Der Vorhabenträger reicht den Antrag und die Planunterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
2. Das Anhörungsverfahren – inkl. der Erhebung von Einwendungen durch die Betroffenen, mögliche Gegenäußerungen durch den Vorhabenträger sowie die Durchführung des Erörterungstermins – findet statt.
3. Die Entscheidung über den Antrag für das Vorhaben wird durch die Planfeststellungsbehörde (sog. Planfeststellungsbeschluss) gefällt.
4. Gegebenenfalls findet ein Rechtsbehelfsverfahren statt.
Ziel und Zweck des Anhörungsverfahrens ist es, alle Gründe zusammenzutragen, die für oder gegen das Vorhaben sprechen, um einen Überblick über die unterschiedlichen Interessen zu erhalten. Dieses Abwägungsmaterial bildet die Entscheidungsgrundlage für die Planfeststellungsbehörde zur Entscheidung über den Antrag für das Vorhaben. Die Synopse hilft dem Vorhabenträger und/oder der Behörde dabei, unkompliziert einen umfassenden Überblick über die im Rahmen der Einwendungen vorgetragenen Argumente und ihre Gewichtung zu bekommen und sich entsprechend dazu zu äußern.
Die Software bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Einwendungen durch eigene Mitarbeiter:innen effizient und verlässlich selbst zu managen.
Unser Managed Service entlastet Sie auch in Hinblick auf Ihren Ressourceneinsatz. Durch die flexible Möglichkeit, Managed Service-Komponenten hinzuzubuchen, können Sie Belastungsspitzen abfedern.
Ja. Die Sicherheit der Daten hat bei uns oberste Priorität, weshalb unser Einwendungsmanagement-System DSGVO-konform ausgestaltet wurde.