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IOSS Reporting Service

Import One Stop Shop – alles aus einer Hand

Was für Nicht-EU-Unternehmen wichtig ist

Für Warensendungen mit einem Wert von bis zu 150 Euro, die von einem Unternehmer aus dem Drittland an private Endkunden in EU-Mitgliedstaaten verschickt werden, ist es möglich, die Umsätze für alle EU-Mitgliedstaaten einheitlich in einer besonderen Steuererklärung in nur einem Mitgliedstaat zu melden und zu bezahlen.

Ihre Vorteile

Schlanker Compliance-Prozess

Die Erledigung Ihrer gesamten Compliance-Verpflichtungen nimmt monatlich nur ein paar Minuten in Anspruch.

Schnellere Zollfreigabe

Der IOSS Reporting Service ermöglicht ein vereinfachtes Einfuhrverfahren.

Mehr Freiraum für den Ausbau Ihres Geschäfts

Währenddessen kümmern wir uns um Ihre Umsatzsteuer-Compliance.

Unser IOSS Reporting Service im Überblick

Wir übernehmen für Sie auf unkompliziertem Weg die Erstellung und Übermittlung der monatlichen Umsatzsteuererklärungen. Dabei setzen wir auf einen vertrauensvollen Service-Partner, der gegenüber den EU-Finanzbehörden als Vertreter auftritt.

01IOSS-Registrierung

Die Registrierung übernimmt unser IOSS-Spezialist:innen-Team. Sie füllen einfach den digitalen IOSS-Fragebogen auf unserer Online-Plattform aus, wir machen den Rest.

Im Spotlight

Umsatzsteuer-Compliance für Versandhändler

Sie versenden Pakete mit einem Wert von über 150 Euro oder liefern verzollt B2B an Unternehmer:innen? Dann sind Sie möglicherweise umsatzsteuerlich registrierungspflichtig – im sogenannten Regelverfahren. Auch hier unterstützen wir Sie mit einem für Sie einfachen und attraktiven Servicepaket.

Sie benötigen weitere Informationen zu unserem Service? Unter Downloads finden Sie einen One Pager mit allen Details zu unserem Servicepaket bei der umsatzsteuerlichen Registrierungspflicht.

Steuerrechtliche Expertise von PwC

Bei Bedarf stellen wir unsere umfassende PwC-Expertise auch in anderen Bereichen zur Verfügung wie der ​Klärung von umsatzsteuerrechtlichen Fragen zu Warensendungen über 150 Euro, der Unterstützung beim Auf- und Ausbau des innereuropäischen Geschäfts oder der Beratung zu weiteren steuerrechtlichen Themen.

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Weitere Leistungen rund um Umsatzsteuer für Versandhändler

In manchen Situationen reicht es nicht aus, richtige und vollständige Erklärungen einzureichen, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Mit unserer PwC-Expertise bieten wir Ihnen weitere Leistungen an, die Ihre Tätigkeit als Versandhändler sinnvoll unterstützen.

Sie benötigen weitere Informationen zu unserem Service? Unter Downloads finden Sie einen One Pager mit allen Details zu weiteren Leistungen rund um die Umsatzsteuer für Versandhändler.

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Umsatzsteuer-Compliance

Erfahren Sie mehr zur Umsatzsteuerberatung im Bereich Umsatzsteuer-Compliance und wie wir Sie unterstützen können.

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Preise

Bis 199 Pakete

950 €

pro Jahr

200-999 Pakete

2.750 €

pro Jahr

Ab 1.000 Paketen

5.500 €

pro Jahr 

Wofür steht die Abkürzung IOSS?

Die Abkürzung steht für Import-One-Stop-Shop („IOSS”).

Warum sollte ich das IOSS-Verfahren nutzen?

Der Import-One-Stop-Shop ermöglicht die Erfüllung der umsatzsteuerlichen Pflichten für Verkäufe bestimmter importierter Waren an private Endkunden in der EU (bis zu einem Sendungswert von 150 EUR) in einer einzigen Erklärung zu erheben, zu erklären und an die Steuerbehörden abzuführen.

Wie kann ich mich für das IOSS-Verfahren registrieren?

Zur Registrierung ist es erforderlich, dass Sie den Fragebogen ausfüllen. Den Rest übernehmen wir. Mit unserem IOSS Reporting Service ist die Registrierung somit im Handumdrehen erledigt.

Wie lange dauert die Registrierung für das IOSS-Verfahren?

Die Registrierung sollte seitens der Finanzbehörde in 3–5 Werktagen erfolgt sein.

Was ist eine IOSS-Nummer?

Die IOSS-Nummer erhalten alle am IOSS-Verfahren teilnehmenden Unternehmer bei der Registrierung von ihrer Steuerbehörde. Die IOSS-Nummer ist in der Zollanmeldung bei Einfuhren anzugeben.

Wie ist die IOSS-Nummer aufgebaut?

Die IOSS-Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer besteht aus 12 alphanumerischen Zeichen.

Wo kann ich eine IOSS-Nummer beantragen?

Sie müssen die Registrierungsfragebogen ausfüllen, welchen wir dann für Sie an die zuständige Steuerbehörde übermitteln.

Wem muss ich die IOSS-Nummer mitteilen?

Die IOSS-Nummer ist auf der Zollanmeldung anzugeben. Darüber hinaus sollte sie nicht öffentlich zugänglich gemacht, sondern möglichst „geheim” gehalten werden (z.B. sollte sie gerade nicht auf der Rechnung oder im Impressum angegeben werden).

Wie oft muss ich eine IOSS-Meldung abgeben?

Die IOSS-Meldungen sind monatlich bis zum Ende des Folgemonats abzugeben. Dies gilt auch im Falle von Nullmeldungen.

Ist auch eine IOSS-Jahresmeldung abzugeben?

Nein. Es sind nur IOSS-Monatsmeldungen, aber keine IOSS-Jahresmeldungen abzugeben.

Ist die Umsatzsteuererklärung verpflichtend?

Für im IOSS-Verfahren angemeldete Unternehmer sind die Abgaben der monatlichen IOSS-Umsatzsteuererklärungen verpflichtend.

Muss ich noch Einfuhrumsatzsteuer zahlen, wenn ich das IOSS-Verfahren nutze?

Durch die Teilnahme am IOSS-Verfahren sind die entsprechend eingeführten Waren von der Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Wichtig ist, dass die IOSS-Nummer bei der Einfuhr angegeben wird.

Was sind die Vorteile des IOSS-Verfahrens für mich?

Durch Anwendung des IOSS-Verfahrens werden die umsatzsteuerlichen Deklarationsverpflichtungen erheblich vereinfacht, da alle entsprechenden EU-Umsätze einheitlich in einer Umsatzsteuererklärung gemeldet werden. Gegebenenfalls sind weitere umsatzsteuerliche Registrierungen in der EU nicht mehr erforderlich.

Wann sollte ich das IOSS-Verfahren nicht nutzen?

Bestehen aus anderen Gründen umsatzsteuerliche Registrierungen in der EU, entfällt gegebenenfalls der Vorteil einer Anwendung des IOSS-Verfahrens. Ähnliches gilt im Fall von wesentlichen Vorsteuererstattungen. Hier ist individuell eine wirtschaftliche Abwägung vorzunehmen, ob die Vorteile des IOSS-Verfahrens weiterhin überwiegen, auch wenn eine oftmals verzögerte Erstattung der Vorsteuer im Rahmen des Vorsteuervergütungsverfahrens zu Cashflow-Nachteilen führen kann.

Für welche Umsätze ist das IOSS-Verfahren anwendbar?

Das IOSS-Verfahren ist für Unternehmer aus dem Drittland anwendbar, die importierte Waren mit einem Wert von bis zu 150 Euro aus dem Drittland an private Endkund:innen in EU-Mitgliedstaaten versenden. Verbrauchsteuerpflichtige Waren sind vom IOSS-Verfahren ausgeschlossen.

Was mache ich, wenn ich auch noch andere Umsätze in der EU habe?

Andere, dem IOSS-Verfahren nicht unterliegende Umsätze sind im Rahmen der normalen Veranlagungsverfahren in den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten zu erklären – in Abhängigkeit von der jeweils möglichen Steuerbarkeit. Nehmen Sie zur Klärung der umsatzsteuerlichen Behandlung dieser Umsätze gerne über das Kontaktformular Kontakt mit uns auf bzw. informieren Sie sich über diesen Link. 

Wie korrigiere ich eine bereits abgegebene IOSS-Meldung?

Berichtigungen sind zusammen mit der nächsten möglichen Umsatzsteuererklärung zu erklären, allerdings sind die entsprechenden Berichtigungen anzugeben. Wenn die ursprünglichen Umsätze länger als 3 Jahre zurückliegen, muss die Korrektur in einem separaten Verfahren in dem jeweiligen EU-Mitgliedstaat außerhalb der IOSS-Meldung erklärt werden.

Was passiert, wenn die IOSS-Meldung nicht rechtzeitig abgegeben wird?

Die IOSS-Meldungen sind einen Monat nach Ablauf des Besteuerungszeitraums abzugeben. Wenn der teilnehmende Unternehmer oder sein Vertreter wiederholt nicht oder nicht rechtzeitig seinen Verpflichtungen nachkommt, kann der Unternehmer vom IOSS-Verfahren ausgeschlossen werden.

Was passiert bei verspäteter Zahlung im IOSS-Verfahren?

Im Wiederholungsfalle besteht das Risiko, dass der Unternehmer vom IOSS-Verfahren ausgeschlossen wird.

Welche Strafen entstehen bei Falschangabe der IOSS-Meldungen?

Der teilnehmende Unternehmer ist verpflichtet, die IOSS-Meldungen ordnungsgemäß abzugeben, und kann bei wiederholten Verstößen vom IOSS-Verfahren ausgeschlossen werden.

An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?

Wir sind über unser Kontaktformular für Sie da.

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