Smart Identification and Verification

Smart Identification and Verification – KYC-Prüfung einfach gemacht

Künstliche Intelligenz trifft Managed Service. Eine KYC-Lösung von PwC.

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Herausforderungen im KYC-Prozess

Der Know-Your-Customer-Prozess beginnt mit der Neukundenakquise. Darüber hinaus ist er aber Teil der gesamten Kundenbeziehung.

Neben der Einhaltung regulatorischer Anforderungen ist es wichtiger denn je, sich intensiv auf Kund:innen und ihre Bedürfnisse und deshalb auf die Customer Experience zu konzentrieren. Damit der KYC-Check nicht zu einem Hindernis für das Geschäft wird, müssen die Customer Experience und regulatorische Anforderungen in Einklang gebracht werden. Ein geringer Automatisierungsgrad von Prozessschritten kann jedoch zu einem negativen Kundenerlebnis führen und Effizienzsteigerungen verhindern.

Die Herausforderungen des KYC Check im Überblick

  • Identifikation und Verifikation verursachen unnötig hohe Kosten

    Die sich regelmäßig verändernden regulatorischen Anforderungen im Hinblick auf die Verifikation und Identifikation im KYC-Prozess sind komplex.

  • Prozess mit hohem Zeitaufwand

    Die meist manuellen KYC-Prozesse sind sehr aufwändig und resultieren in der Regel in langen Wartezeiten für Kund:innen sowie einer Vielzahl von Rückfragen.

  • Schlechte Customer Experience

    Im Know-Your-Customer-Prozess befindet sich ein Spannungsfeld zwischen der Mitarbeiter:innen- und Kund:innenzufriedenheit sowie der Compliance. Eine falsche Handhabung des KYC-Prozesses und der in diesem Rahmen geforderten Daten führt oft zu Reputations- und Finanzschäden.

Wir übernehmen den KYC-Prozess für Sie

Bei PwC haben wir jahrelange Erfahrung im KYC-Bereich. Als verpflichtete Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach dem Geldwäschegesetz übernehmen wir deshalb als zuverlässiger Dritter Ihre Customer Due Diligence. Wir initiieren gemeinsam mit Ihren Kund:innen den Prozess und kontrollieren die angegebenen Daten auf Vollständigkeit und Korrektheit. Dabei ist es Ihnen überlassen, in welchem Abschnitt Ihres KYC-Prozesses und in welchem Ausmaß wir Sie unterstützen. Durch ein regelmäßiges Reporting sind Sie jederzeit auf dem neuesten Stand und behalten die volle Kontrolle über Ihre KYC-Prüfung. Auch die Verantwortung über KYC-Profile verbleibt bei Ihnen. 

Unsere Lösung: KYC Managed Service der Kunden-Identifikation- und Verifikation

Für all diejenigen, die nach dem Geldwäschegesetz Sorgfaltspflichten vor dem Eingang einer Geschäftsbeziehung erfüllen müssen, hat PwC eine KYC Lösung entwickelt. Durch „Smart Identification and Verification” erhalten verpflichtete Unternehmen die Möglichkeit, den KYC-Prozess zur Verifizierung und Identifizierung juristischer Personen komplett an PwC zu übertragen. Damit einhergehende Effizienzsteigerungen resultieren in einem echten strategischen Wettbewerbsvorteil.

Die Identifizierung und Verifizierung von juristischen Personen für verpflichtete Unternehmen wird von PwC als Managed Service übernommen. Als zuverlässiger Dritter kann PwC für die Abwicklung von Prozessen im Bereich der Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz herangezogen werden.

In der Datenerhebung setzt PwC künstliche Intelligenz ein, was die Effizienz signifikant steigert. Dabei steht die Kund:innenzufriedenheit immer im Mittelpunkt. So gehören aufwändige Prozesse beim Kund:innen-Onboarding (Front Office) mit unverhältnismäßigen Personalaufwänden in den Backoffice-Einheiten der Vergangenheit an.

Die PwC-Lösung „Smart Identification and Verification“ lässt sich entsprechend der Prozesse und Bedürfnisse von verpflichteten Unternehmen individuell anpassen.

Die Vorteile von Smart Identification and Verification im Überblick

  • Einhaltung regulatorischer Anforderungen

    PwC stellt als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stets einen Prozess entsprechend der aktuellen Regulatorik sicher.

  • Reduzierung der Durchlaufzeiten

    Mit Smart Identification and Verification entlasten Sie sowohl Ihren Vertrieb als auch Ihre Middle- sowie Backoffice-Einheiten. Durchlaufzeiten werden erheblich reduziert.

  • Verbesserung der Customer Experience

    Zusätzlich erhöht sich die Qualität der Datenerhebung Ihrer Kundenprofile. Durch die KYC Lösung wird eine deutliche Aufwertung der Customer Experience erreicht.

  • Flexible Skalierbarkeit

    Die Lösung ist exakt auf Ihre Bedürfnisse skalierbar und individuell anpassbar.

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smart Remediation

Die regulatorischen Anforderungen an die Identifizierung und Verifizierung der Kund:innen sind im Rahmen des KYC-Prozesses fortlaufend über den gesamten Lebenszyklus zu erbringen.

Alle Kundenangaben sind regelmäßig und anlassbezogen auf Korrektheit und Aktualität zu überprüfen. Ihr Vertrieb sowie Ihre Middle- und Backoffice-Einheiten werden dabei erneut gebunden, um die Kundenangaben zu erheben. Zudem müssen etwaige Compliance-Risiken anhand der Änderungen im Rahmen der Überprüfung bewertet werden. Die regulatorischen Anforderungen der Kundendatenaktualisierung bedeuten einen erheblichen zeitlichen Zusatzaufwand und können zu Bearbeitungsrückständen führen. In der Folge kann es zu veralteten Kundenprofilen kommen.

Wir unterstützen Sie bei Ihren Aktualisierungspflichten
Wir stellen Ihnen eine modular aufgebaute Lösung zur Verfügung, die den Prozess der Datenaktualisierung vollständig übernimmt. Hierbei erfolgt eine automatisierte Informationsextraktion aus u.a. Dokumenten und öffentlichen Quellen inklusive der Identifikation des wirtschaftlich Berechtigten. Zudem steigern eine automatische Vollständigkeitsprüfung und Client-Outreach-Funktionen zur Beschleunigung der Datenerfassung die Kundenzufriedenheit. Um regulatorisch konform zu agieren, wird darüber hinaus mittels künstlicher Intelligenz in Echtzeit und weltweit ein Screening der Kund:innen hinsichtlich Sanktionen, politisch exponierter Personen sowie negativen Pressemitteilungen durchgeführt.

Preis

  • Smart Identification and Verification
    ab 79€
    pro Transaktion
    • Auslagerung des Identifizierungs- und Verifizierungsprozesses an PwC
    • Aufbau dedizierter Ressourcen zur Durchführung der Identifizierungs- und Verifizierungsvorgänge
    • Fortlaufendes Reporting

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und freuen uns, Ihnen die Lösung persönlich vorzustellen. Bitte tragen Sie hierzu Ihre geschäftliche E-Mail-Adresse ein.

FAQ

Was ist der Know-Your-Customer-Prozess?

Unter Know Your Customer versteht man die Anforderungen des Geldwäschegesetzes, wonach von Verpflichteten verlangt wird, die Identitäten zu klären und Risiken zu prüfen, die mit einer Geschäftsbeziehung verbunden sind. Der Prozess fügt sich in den breiteren Rahmen der Richtlinien zur Geldwäscheprävention einer Bank ein. KYC-Prozesse werden implementiert, um sicherzustellen, dass natürliche Personen im Rahmen von Geschäftsbeziehungen tatsächlich die sind, die sie vorgeben, zu sein. Ursprünglich galten diese Vorschriften nur für Institute der Finanzbranche, sind nun jedoch auch für die Nicht-Finanzindustrie anwendbar.

Was versteht man unter der Sorgfaltspflicht?

Hinter dem Begriff der Sorgfaltspflicht versteckt sich die Identifizierung („Wer ist der Kunde wirklich?”) und Verifizierung („Ist der Kunde tatsächlich der, der er vorgibt, zu sein?”) von Neu- und Bestandskunden bei Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz (Abschnitt 3 GwG). Dieser Prozess kann insbesondere im Firmenkundengeschäft extrem aufwändig sein. Speziell internationale, über viele Ebenen verschachtelte Firmenkomplexe erschweren es den verpflichteten Unternehmen, herauszufinden, in wessen Eigentum und Kontrolle ein Unternehmen tatsächlich steht. Wichtig ist hierbei insbesondere die Frage, wer „am Ende” wirtschaftlich Berechtigte:r des Unternehmens ist.

Wer sind wirtschaftliche Berechtigte?

Der oder die wirtschaftlich:e Berechtigte:r ist die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle die Vertragspartei auf Dauer steht, oder die natürliche Person, auf deren Veranlassung ein Geschäft endgültig zustande kommt oder eine Geschäftsbeziehung endgültig begründet wird. Es gelten qua Fiktion gesetzliche Vertreter:innen, geschäftsführende Gesellschafter:innen oder Partner:innen des Vertragspartners als wirtschaftlich Berechtigte, sofern auch nach Durchführung umfassender Prüfungen des Verpflichteten, ob eine natürliche Person Eigentümer:in einer juristischen Person oder Gesellschaft ist oder auf sonstige Weise Kontrolle über diese ausübt, keine natürliche Person ermittelt werden kann. Weitere Informationen finden sich in den Auslegungs- und Anwendungshinweisen zum Geldwäschegesetz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Wer zählt zu den Verpflichteten des GwG?

Das Geldwäschegesetz nennt in § 2 eine Reihe an verpflichteten Unternehmen. Neben den klassischen Kreditinstituten sowie Finanzdienstleistungsinstituten sind jedoch ebenfalls Versicherungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Rechtsanwält:innen, Wirtschaftsprüfer:innen und Steuerberater:innen sowie Immobilienmakler:innen und Güterhändler:innen nach § 2 des GwG verpflichtet.

Wer ist ein zuverlässiger Dritter im Sinne des GwG?

Als Verpflichteter nach dem Geldwäschegesetz gelten Unternehmen per Gesetz als sogenannte zuverlässige Dritte, um für die Abwicklung von Prozessen im Bereich der Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz herangezogen zu werden. Der § 17 des GwG erlaubt es in diesem Zusammenhang, zur Erfüllung der allgemeinen Sorgfaltspflichten nach § 10 GwG auf Dritte zurückzugreifen.