Fit für die Kassennachschau – E-Learning
Online Mitarbeiterschulung zur Vorbereitung auf eine Kassennachschau
Ihre Herausforderung - Unsere Lösung
Im Januar 2020 ist die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV 2020) in Kraft getreten, womit neue Anforderungen für Betriebe einhergehen. Sie beinhaltet u.a. die Verpflichtung zur Implementierung einer durch das BSI zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) sowie die Belegausgabepflicht. Aufgrund dieser neuen gesetzlichen Regelungen haben sich die Kontrollmöglichkeiten für die Finanzämter im Hinblick auf elektronische Aufzeichnungssysteme bzw. Kassensysteme deutlich verbessert.
Ihre Vorteile
Best Practices
Schritt-für-Schritt Anleitungen und Handlungsrichtlinien damit Ihre Mitarbeiter im Ernstfall wissen, was zu tun ist.
Checkliste
Zum E-Learning gibt es eine analoge Checkliste mit allen Informationen zum Auslegen im Betrieb.
Reporting-Tool
Die Teilnahme Ihrer Mitarbeiter kann über die mitgelieferte Reportingfunktion ausgewertet werden.
Preise
Basis
- Basis-Schulung zum Thema Kassennachschau mit allen wesentlichen Inhalten
- Darstellung der Inhalte am Beispiel eines fiktiven gastronomischen Betriebs
Für Gastronomiebetriebe mit wenigen Kassen.
pro geschultem Mitarbeiter mit Zugriff für einen Monat
Individuell
- Auf Ihr individuelles Geschäftsmodell angepasste Version des E-Learnings
- Schritt-für-Schritt-Anleitungen für das im Betrieb eingesetzte Kassensystem
Für Unternehmen mit einer großen Anzahl von Mitarbeitern mit Kassenzugriff und beim Einsatz mehrerer Kassen.
pro geschultem Mitarbeiter mit Zugriff für einen Monat zzgl. betriebsindividueller Anpassung (ab 2000 €)
On-Premise
- Einbindung des E-Learning in das Learning Management System Ihres Unternehmens
- Zurverfügungstellung der Inhalte im Scorm-Format
Für Unternehmen mit eigenem Learning Management System.
FAQ
Warum gibt es Kassennachschauen?
Schätzungen zufolge werden durch Kassenmanipulation in Deutschland jährlich insgesamt bis zu 10 Mrd. EUR Steuern hinterzogen. Die Finanzbehörden haben daher besonderes Interesse daran, zu überprüfen, ob die Kassen in Betrieben ordnungsgemäß eingesetzt und die Geschäftsvorfälle in den Kassen korrekt erfasst werden. Durch eine Kassennachschau kann dies überprüft werden. In diesem Zusammenhang stehen insbesondere sog. “bargeldintensive Betriebe” im Fokus. Als “bargeldintensiv” wird ein Betrieb bezeichnet, der überwiegend oder fast ausschließlich Barumsätze tätigt und bei dem es aus Sicht der Finanzbehörden besonders leicht ist, Einnahmen nicht vollständig anzugeben. In diese Kategorie fallen u.a. Friseure, gastronomische Betriebe, Kioske und Apotheken.
Was ist ein elektronisches Aufzeichnungssystem?
Elektronische Aufzeichnungssysteme sind elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen, einschließlich Tablet-basierten Kassensystemen, ERP-Systemen oder Softwarelösungen, die zur elektronischen Dokumentation von Geschäftsvorfällen dienen. Dabei ist es ausreichend, wenn das Aufzeichnungssystem der Erfassung und Abwicklung von zumindest teilweise baren Zahlungsvorgängen dienen kann.
Was ist eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE)?
Die technische Sicherheitseinrichtung, auch TSE genannt, dient dazu Geschäftsvorgänge, die in der Kasse erfasst werden, gegen Manipulation zu schützen. Die TSE kann als Hardware-Lösung (USB-Stick, SD-Karte) oder als Cloud-Lösung implementiert werden. Sie setzt sich aus einem Sicherheits- und Speichermodul, sowie einer einheitlichen digitalen Schnittstelle zusammen. Bei der Eingabe eines Vorgangs in das Kassensystem werden Daten erzeugt, die über die einheitliche digitale Schnittstelle in die TSE übertragen, im Sicherheitsmodul mit eindeutigen Identifikationsmerkmalen versehen und im Speichermodul gespeichert werden. Über die TSE werden auf diese Weise Geschäftsvorfälle lückenlos und manipulationssicher gespeichert, wodurch die Manipulationsmöglichkeiten für Kassenbetreiber eingeschränkt werden. Über die digitale Schnittstelle können die gespeicherten Daten außerdem an das Aufzeichnungssystem zurückgegeben und im Rahmen einer Kassennachschau oder Außenprüfung exportiert werden.
Welchen Inhalt hat die Belegausgabepflicht?
Belegausgabepflicht bedeutet, dass für jeden Geschäftsvorgang ein Beleg erstellt und dem Kunden zur Verfügung gestellt werden muss. Die Erstellung des Belegs ist in Papierform oder elektronisch möglich. Wer eine offene Ladenkasse führt, ist gesetzlich nicht zur Belegausgabe verpflichtet. Eine Befreiung von der Belegausgabepflicht ist auf Antrag möglich, wenn beim Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen aus Zumutbarkeitsgründen die Bonausgabe nicht pflichtgemäß erfolgen kann.
