Erleichterte Wissensvermittlung durch das Einbringen konkreter Beispiele.
Mit dem PwC E-Learning „Fit für die Kassennachschau“ werden Ihre Mitarbeiter auf einfach verständliche, unterhaltsame Weise auf eine Kassennachschau vorbereitet. Durch konkrete Schritt-für-Schritt-Anleitungen und „Dos & Don'ts“ bekommen Ihre Mitarbeiter einen guten Eindruck davon, was sie bei einer Kassennachschau erwartet.
In unserer Basisschulung werden die Inhalte anhand eines fiktiven Gastronomiebetriebs anschaulich dargestellt. Auf Wunsch passen wir die Inhalte und das Layout auf Ihr individuelles Geschäftsmodell an. Die Schulung endet mit einem Quiz zur Lernkontrolle. Über ein Reporting-Tool kann zu Dokumentationszwecken ein Bericht über die Teilnahme und die Quiz-Ergebnisse der Mitarbeiter erstellt werden.
Erleichterte Wissensvermittlung durch das Einbringen konkreter Beispiele.
Schritt-für-Schritt Anleitungen und Handlungsrichtlinien damit Ihre Mitarbeiter im Ernstfall wissen, was zu tun ist.
Das E-Learning schließt mit einem Quiz zur Wissenskontrolle und -vertiefung ab.
Das E-Learning kann jederzeit orts- und zeitunabhängig durchgeführt werden.
Zum E-Learning gibt es eine analoge Checkliste mit allen Informationen zum Auslegen im Betrieb.
Die Teilnahme Ihrer Mitarbeiter kann über die mitgelieferte Reportingfunktion ausgewertet werden.
Das Learning Management System (LMS) Training & Education Center von PwC hilft Ihnen Online- und Live-Schulungen mit einer unbegrenzten Anzahl von Teilnehmern durchzuführen. Unser E-Learning Fit für die Kassenschau ist als Sonderangebot ebenfalls auf dem LMS zu finden.
Für Unternehmen mit einer großen Anzahl von Mitarbeitern mit Kassenzugriff und beim Einsatz mehrerer Kassen.
Für Unternehmen mit eigenem Learning Management System.
Für weitere Informationen sowie eine kostenfreie Demoversion hinterlassen Sie uns bitte hier Ihre geschäftliche E-Mail Adresse.
Schätzungen zufolge werden durch Kassenmanipulation in Deutschland jährlich insgesamt bis zu 10 Mrd. EUR Steuern hinterzogen. Die Finanzbehörden haben daher besonderes Interesse daran, zu überprüfen, ob die Kassen in Betrieben ordnungsgemäß eingesetzt und die Geschäftsvorfälle in den Kassen korrekt erfasst werden. Durch eine Kassennachschau kann dies überprüft werden. In diesem Zusammenhang stehen insbesondere sog. “bargeldintensive Betriebe” im Fokus. Als “bargeldintensiv” wird ein Betrieb bezeichnet, der überwiegend oder fast ausschließlich Barumsätze tätigt und bei dem es aus Sicht der Finanzbehörden besonders leicht ist, Einnahmen nicht vollständig anzugeben. In diese Kategorie fallen u.a. Friseure, gastronomische Betriebe, Kioske und Apotheken.
Elektronische Aufzeichnungssysteme sind elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen, einschließlich Tablet-basierten Kassensystemen, ERP-Systemen oder Softwarelösungen, die zur elektronischen Dokumentation von Geschäftsvorfällen dienen. Dabei ist es ausreichend, wenn das Aufzeichnungssystem der Erfassung und Abwicklung von zumindest teilweise baren Zahlungsvorgängen dienen kann.
Die technische Sicherheitseinrichtung, auch TSE genannt, dient dazu Geschäftsvorgänge, die in der Kasse erfasst werden, gegen Manipulation zu schützen. Die TSE kann als Hardware-Lösung (USB-Stick, SD-Karte) oder als Cloud-Lösung implementiert werden. Sie setzt sich aus einem Sicherheits- und Speichermodul, sowie einer einheitlichen digitalen Schnittstelle zusammen. Bei der Eingabe eines Vorgangs in das Kassensystem werden Daten erzeugt, die über die einheitliche digitale Schnittstelle in die TSE übertragen, im Sicherheitsmodul mit eindeutigen Identifikationsmerkmalen versehen und im Speichermodul gespeichert werden. Über die TSE werden auf diese Weise Geschäftsvorfälle lückenlos und manipulationssicher gespeichert, wodurch die Manipulationsmöglichkeiten für Kassenbetreiber eingeschränkt werden. Über die digitale Schnittstelle können die gespeicherten Daten außerdem an das Aufzeichnungssystem zurückgegeben und im Rahmen einer Kassennachschau oder Außenprüfung exportiert werden.
Belegausgabepflicht bedeutet, dass für jeden Geschäftsvorgang ein Beleg erstellt und dem Kunden zur Verfügung gestellt werden muss. Die Erstellung des Belegs ist in Papierform oder elektronisch möglich. Wer eine offene Ladenkasse führt, ist gesetzlich nicht zur Belegausgabe verpflichtet. Eine Befreiung von der Belegausgabepflicht ist auf Antrag möglich, wenn beim Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen aus Zumutbarkeitsgründen die Bonausgabe nicht pflichtgemäß erfolgen kann.