Das EU-Lieferkettengesetz geht über die Anforderungen des LkSG hinaus
Mit dem Beschluss des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) im März 2021 geht für Unternehmen ab mittlerweile 1.000 Mitarbeitenden die Verpflichtung einher, Transparenz in ihre Lieferkette zu bringen. Mit der Umsetzung des LkSG stellen Unternehmen sicher, dass ihre Lieferketten frei von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden sind.
Im April 2024 hat das Europaparlament für das EU-Lieferkettengesetz gestimmt. Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ist ab 2027 zunächst von Unternehmen mit mind. 5.000 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz von 1.500 Mio. Euro umzusetzen. Anschließend weitet sich die Pflicht zur Umsetzung sukzessive auf kleinere Unternehmen aus.
Die CSDDD geht über die Lieferkettensicherheit hinaus und legt den Fokus auf soziale und ökologische Aspekte entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Unternehmen werden dazu angehalten, ihre Lieferanten und Partner sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass diese den gleichen hohen Standards in Bezug auf Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Umweltschutz und ethisches Geschäftsverhalten entsprechen. Die CSDDD stellt somit eine Verschärfung der Anforderungen an Unternehmen dar.
Um zu verstehen, was Sie hinsichtlich beider Lieferkettenregulierungen zu beachten haben, stellen wir Ihnen ein kostenloses PDF zur Verfügung, das das LkSG und die CSDDD direkt miteinander vergleicht. Sie erhalten einen Überblick zum Umfang und zu möglichen Sanktionierungen sowie alle Informationen zu den konkreten Sorgfaltspflichten, den Anforderungen an das Risikomanagement und die Pflicht zur Berichterstattung.