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Neu - Gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen zur Durchführung von Energieaudits
Neu - Gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen zur Durchführung von Energieaudits
Herausgeber
PWC
Jahr
2015
Sprache
Deutsch
Seiten
8
Dateigröße
477 KB
Datei Format
Auszug
Die Umsetzungen einer EU-Richtlinie in nationales Recht verpflichten mindestens Großunternehmen (Nicht-KMU) bis zum 05. Dezember 2015 und dann alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Wird die Verpflichtung nicht erfüllt, drohen Bußgelder (z.B. i.H.v. bis zu 2 Prozent des Umsatzes in Frankreich).