Neu - Gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen zur Durchführung von Energieaudits

Herausgeber

PWC

Jahr

2015

Sprache

Deutsch

Seiten

8

Dateigröße

477 KB

Datei Format

PDF

Auszug

Die Umsetzungen einer EU-Richtlinie in nationales Recht verpflichten mindestens Großunternehmen (Nicht-KMU) bis zum 05. Dezember 2015 und dann alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Wird die Verpflichtung nicht erfüllt, drohen Bußgelder (z.B. i.H.v. bis zu 2 Prozent des Umsatzes in Frankreich).