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InvestorTax@OneClick

Tax Compliance für Anleger in Investmentfonds

Automatisierte Tax Compliance für Anleger in (Spezial-)Investmentfonds

Institutionelle Anleger, insbesondere (Lebens-)Versicherungsunternehmen sowie Unternehmen im Rahmen der Altersvorsorge, verfügen oft über wesentliche Fondsanlagen. Das Investmentsteuergesetz schreibt umfangreiche Berechnungen auf Transaktionsebene vor.

Ihre Vorteile

Zeit- und Kostenersparnis

Unsere automatisierte Lösung ermöglicht eine erhebliche Effizienzsteigerung im Vergleich zu einer manuellen Ermittlung.

Qualitätssteigerung

Mittels unseres Tools InvestorTax@OneClick werden manuelle Fehler auf ein Minimum reduziert.

übersichtliche Darstellung

Sie erhalten von uns die Ergebnisse als Dashboard, übersichtlich sortiert nach Gesellschaft, Fonds sowie den verschiedenen zu berechnenden Besteuerungsgrundlagen.

Installationsaufwand

Unsere Dienstleistung ist ein Managed Service. Es sind keine Installationen oder Systemanpassungen bei Ihnen erforderlich. Sie können direkt durchstarten!

Strukturierter und automatisierter Prozess

Sie profitieren von unserem praxiserprobten und automatisierten Prozess. Unsere langjährigen Erfahrungen lassen wir in weitere Optimierungen einfließen.

Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung der erforderlichen Daten, identifizieren Ansprechpartner:innen und etablieren Kommunikationswege. Zentrales Element sind die Informationen zu den Fondstransaktionen, also Anteilsscheinbewegungen, Ausschüttungen und ähnliche Vorgänge sowie die Jahresendbestände.

01Effizienter Prozess und Datenbereitstellung

Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung der erforderlichen Daten, identifizieren Ansprechpartner:innen und etablieren Kommunikationswege. Zentrales Element sind die Informationen zu den Fondstransaktionen, also Anteilsscheinbewegungen, Ausschüttungen und ähnliche Vorgänge sowie die Jahresendbestände.

Im Spotlight

Latente Steuern

Gerne ermitteln wir für Sie die latenten Steuern auf Ihre Fondsanlagen im Jahresabschluss, sei es nach IFRS, HGB, US GAAP etc. Besonderheiten wie Buchungen im „other comprehensive income” berücksichtigen wir gerne.

Teilwertabschreibungen

Im Rahmen der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung haben Teilwertabschreibungen auf Fonds erheblich an Relevanz gewonnen. Wir ermitteln die Entscheidungsgrundlagen für das Wahlrecht zur Teilwertabschreibung und beraten Sie dazu fachlich.

Preise

InvestorTax@OneClick

  • Abdeckung von bis zu 3 (Spezial-)Investmentfonds (jährliche Gebühr)
  • Ausgehend von vollständigen Informationen und von uns vorgegebenen Dateiformaten, d.h. keine Anpassungen der Daten mehr notwendig
ab 5.000 €

Zusätzliche Berechnungen

Kommt es aufgrund von Betriebsprüfungen oder geänderten Besteuerungsgrundlagen aus den Fonds zu Änderungsbedarf, bieten wir ein transparentes Modell zur Berücksichtigung der Änderungen an.

Zusatzmodule

Gerne bieten wir Ihnen zusätzlich zur Berechnung der laufenden Steuern auch Unterstützung für latente Steuern im Abschluss (einschließlich OCI Buchungen) oder zum Themenbereich Teilwertabschreibung an.

Lohnt sich der Einsatz von InvestorTax@OneClick auch, wenn man nur wenige Fonds hat?

Der Einsatz lohnt sich bereits ab dem ersten Fonds. Am Anfang entsteht die Ersparnis vor allem dadurch, dass Sie weder das notwendige Detail-Know-how noch die Kapazitäten vorhalten müssen. Ihre knappen Ressourcen können dadurch an anderer Stelle effizienter eingesetzt werden.

Wie gehe ich vor, wenn ich die Berechnungen nachvollziehen will?

Zu unserem Arbeitsergebnis gehört ein umfangreiches Paket mit unseren Berechnungsergebnissen auf Transaktionsebene. Damit ist es jederzeit möglich, jede Zahl im Detail nachzuvollziehen. Unser Datenpaket kann auch als Dokumentation und Beleg gegenüber der Betriebsprüfung genutzt werden.

Was passiert, wenn ich die Lösung nach einigen Jahren nicht mehr benötige?

Aufgrund unserer detaillierten Arbeitsergebnisse haben Sie zu jeder Zeit alle Informationen, um die Berechnungen auch ohne uns fortführen oder anpassen zu können. Sie verlieren lediglich die Effizienzvorteile unserer Lösung für zukünftige Berechnungen oder Änderungen.

Eignet sich die Dienstleistung auch für das Tax Reporting/BP?

Sobald wir Ihre Daten einmal in unserem System erfasst haben, sind Szenariorechnungen oder die Kalkulation von BP Auswirkungen einfach möglich.

Werden auch die Unterschiedsbeträge nach § 5, § 13 InvStG 2004 berücksichtigt?

Ja, wir berücksichtigen alle Besonderheiten des InvStG, sowohl nach altem als auch nach neuem Recht.

Kann die Dienstleistung auch Bewertungsfälle abbilden (TW-Ab-/Zuschreibungen) nach dem neuen InvStG?

Dies kann als Zusatzmodul hinzugebucht werden. Neben der reinen Berechnung der Entscheidungsgrundlagen unterstützen wir gerne auch fachlich, ob und unter welchen Bedingungen eine Teilwertabschreibung grundsätzlich vorgenommen werden kann.