LkSG vs. CSDDD – eine Gegenüberstellung
Herausgeber:
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Eine Analyse der wesentlichen Unterschiede zwischen LkSG und CSDDD für betroffene Unternehmen.
Unterschiede in Anwendungsbereich: LkSG ab 3.000 Mitarbeitern in Deutschland, CSDDD ab 2027 EU-weit ab 450 Millionen Euro Umsatz
Erweiterte Compliance-Anforderungen: CSDDD regelt zusätzlich Kinderrechte, biologische Vielfalt und umfassendere bidirektionale Lieferkettenprüfung
Stärkere rechtliche Konsequenzen: CSDDD ermöglicht zivilrechtliche Haftung und Klagen durch Nichtregierungsorganisationen
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Jahr:
2024
Sprache:
Deutsch
Seiten:
4
Datei Format:
Auszug
Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) gelten für Unternehmen ab mind. 1.000 Mitarbeitenden deutschland- und bald auch europaweit strenge Regularien hinsichtlich der Transparenz ihrer Lieferketten. Beide Gesetzgebungen fordern von Unternehmen eine umfassende Sorgfaltspflicht in Bezug auf soziale und ökologische Aspekte.
Dabei zeigt sich: Das EU-Lieferkettengesetz geht über die Anforderungen des nationalen LkSG hinaus. Der Hauptunterschied liegt im Wesentlichen im Anwendungsbereich und der Verbindlichkeit der Regularien. Während sich das LkSG auf unmittelbare Lieferanten in der Lieferkette konzentriert, berücksichtigt die CSDDD die gesamte Lieferkette einschließlich vor- und nachgelagerter Aktivitäten.