Immaterielle Wirtschaftsgüter - Zusammenfassung von Action 8 des OECD-Aktionsplans gegen BEPS
Herausgeber:
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Ein Überblick zur Bewertung immaterieller Wirtschaftsgüter und zur Sicherung angemessener Gewinnaufteilung in multinationalen Unternehmen.
Identifikation immaterieller Wirtschaftsgüter wie Patente, Markenrechte und Know-how in Verrechnungspreisvereinbarungen
Bestimmung fremdüblicher Bedingungen für Transaktionen mit immateriellen Wirtschaftsgütern
Berücksichtigung von Standortvorteilen, lokalen Marktbedingungen und Synergien bei der Gewinnaufteilung
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Jahr:
2016
Sprache:
Deutsch
Seiten:
1
Datei Format:
Auszug
Die Bedeutung immaterieller Wirtschaftsgüter im Verrechnungspreiskontext hat enorm an Bedeutung gewonnen. Die OECD hat dieser Tatsache auch im Rahmen ihrer Initiative gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting – kurz: BEPS) Rechnung getragen und immateriellen Wirtschaftsgütern einen eigenen Aktionspunkt (Action 8) gewidmet. In diesem Zusammenhang wurde auch das Kapitel VI der OECD-Verrechnungspreisrichtlinien überarbeitet; mittlerweile liegt die finale Fassung des Berichts zu Aktionspunkt 8 vor.