Konsultationsleitfaden Mai 2019

Publisher

PWC

Year

2019

Language

German

Pages

36

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275 KB

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PDF

Abstract

Die Berufssatzung verpflichtet Wirtschaftsprüfer, bei für das Prüfungsergebnis bedeutsamen Fachfragen internen oder externen fachlichen Rat einzuholen, soweit dies bei pflichtgemäßer Beurteilung des Wirtschaftsprüfers nach den Umständen des Einzelfalls erforderlich ist.Die grundlegenden Anforderungen an die fachliche Qualität werden zunächst durch direkte Einbeziehung der fachlichen Assurance-Servicebereiche in die jeweilige Abschlussprüfung gewährleistet. Im Zusammenhang mit Fachfragen zur bilanziellen Abbildung im Jahres- und/oder Konzernabschluss wären hier beispielsweise die Kolleginnen und Kollegen von Capital Markets & Accounting Advisory Services (CMAAS) anzusprechen.Komplexe, außergewöhnliche und/oder in der spezifischen Sachlage kritische fachliche Fragestellungen (umfassende Definition vgl. Kapitel „Konsultationspflichten“) bedürfen darüber hinaus der Konsultation mit neutralen Spezialisten der zuständigen Industries (FS bzw. IS). Dies sind in aller Regel Partner/Director und Mitarbeiter des National Office (zuständig für alle rechnungslegungsbezogenen Fragestellungen), von Audit Approach – Audit Consultation Services, Audit Approach – Implementation Services, Assurance Risk & Quality sowie Office of General Counsel/Risk Management (OGC/RM). Für Fragen hinsichtlich Aufsichtsrecht und Risikomanagement in Financial Services (FS) stehen die Bereiche FS Regulatory und FS Risk Management zur Verfügung.