Rechtssicherheit durch Ermittlung des Höchstpreises aus verschiedenen Belegen
Im Rahmen der Präferenzkalkulation ist es nicht zulässig, den Bewertungspreis aus dem Materialstammsatz heranzuziehen. Vielmehr muss der tatsächliche Beschaffungspreis als Berechnungsgrundlage dienen – so sehen es die Vorgaben der deutschen Zollbehörden vor.
Da dies jedoch nicht immer möglich ist, erlaubt die Zollbehörde, bei der Präferenzermittlung den höchsten Beschaffungspreis einer Periode zu verwenden. Diesen korrekt zu ermitteln, stellt für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar.
Das Worst Case Price Program ermittelt aus den im ERP-System angelegten Bestellungen bzw. Eingangsrechnungen die am höchsten fakturierten Werte der Vormaterialien und stellt sie der Präferenzkalkulation zur Verfügung.
Die Preisermittlung dafür hat über einen angemessenen Zeitraum zu erfolgen – dieser ist wiederum mit dem zuständigen Hauptzollamt abzustimmen. Entsprechend den Zollvorgaben wird anstelle der Bewertungspreise der höchste Anschaffungspreis aus einer vorgegebenen Periode ermittelt und an das GTS übergeben.
Dazu entwickeln wir einen Report, der im Zielsystem (SAP ERP) implementiert bzw. unseren Kund:innen zur Implementierung zur Verfügung gestellt wird.
Rechtssicherheit durch Ermittlung des Höchstpreises aus verschiedenen Belegen
Berücksichtigung der Anforderungen der Zollbehörden
Einfache Bedienung des Tools mithilfe eines Anwender:innen-Cockpits im SAP GTS: u.a. Kriterien filtern, Worst-Case-Preis recherchieren, Änderungen nachverfolgen
Automatischer Zuschlag von Beschaffungskosten, die für den Beschaffungsprozess nicht relevant sind. Folgenden Zuschläge sind möglich:
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Unternehmen geben gleichartige Produkte oft zu unterschiedlichen Preisen an einzelne Kunden ab. Auch Vormaterialien ohne Ursprung (VoU) werden häufig zu unterschiedlichen Preise eingekauft. Gemäß Vorgaben der Zollbehörden müssen bei der Ursprungskalkulation der konkrete Ab-Werk-Preis (AWP) sowie die genauen Beschaffungspreise der Vormaterialien als Berechnungsgrundlage herangezogen werden.
Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht möglich, weshalb die Worst-Case-Methode zum Einsatz kommen darf. Bei dieser Methode wird über einen mit den Zollbehörden abgestimmten Zeitraum der höchste Anschaffungswert von Komponenten ermittelt und bei der Präferenzkalkulation berücksichtigt.
Der Prozess wird von PwC im Zielsystem anhand der Zollvorgaben eingestellt und kann anschließend nur von autorisierten Personen innerhalb eines Unternehmens geändert werden. Die Einhaltung der Zollvorgaben ist auf Kund:innenseite sicherzustellen.
Folgende Kriterien können gefiltert werden
Ja, das Programm können wir in Absprache mit Ihnen anpassen. Gegebenenfalls ergeben sich dadurch auch Anpassungen in der Preisgestaltung.